Leben mit dem Biber – Schutzmassnahmen

Leben mit dem Biber – Schutzmassnahmen
Biberfachstelle des Bundes
Abteilung Bau

Der Biber ist geschützt – auch seine Dämme und Bauten

Seit seiner Rückkehr vor einigen Jahren stellt der Biber sein Gebiet ziemlich auf den Kopf: er fällt Bäume, gräbt in Uferböschungen, staut die Giessen und klaut in den nahen Feldern Zuckerrüben. Damit sorgt der Nager nicht nur für Freude. Auf Grund seines Schutzstatus gibt es aber nur eins: den Gewässern wo immer möglich genügend Raum geben und wo nötig Schutzmassnahmen ergreifen.

 

Schutz auf nationaler und internationaler Ebene

Gemäss Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere ist der Biber geschützt. Auch auf europäischer Ebene ist der Biber im Rahmen der Berner Konvention (einem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume in Europa) geschützt. Und gemäss Rote Liste von 1996 gilt der Biber immer noch als „vom Aussterben bedrohte Art".

 

Auch Dämme und Bauten sind geschützt

Aber nicht nur der Biber ist geschützt, sondern auch sein Lebensraum und somit auch all seine Bauten (Dämme und Burgen). Dies wird über das Natur- und Heimatschutzgesetz und das Wasserbaugesetz geregelt. Daher dürfen Biber-Dämme auch nicht einfach entfernt oder Bauten zugeschüttet werden, wenn es zu Konflikten mit dem Menschen kommt.

Da in Münsingen die Giessen teilweise mitten durch das Siedlungsgebiet fliessen und Stauungen durch Biber-Dämme sehr rasch zu grossen Problemen führen würden, hat die Gemeinde mit dem kantonalen Jagdinspektorat eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese ermöglicht der Gemeinde innerhalb des Siedlungsgebiets schnell zu handeln. In der sogenannten „Interventionszone" kann der Werkhof in Absprache mit dem Wildhüter Biber-Dämme entfernen. Privat-Personen ist dies untersagt.

In den Giessenabschnitten ausserhalb des Siedlungsgebietes soll der Biber seinen Lebensraum jedoch möglichst frei gestalten und Dämme und Bauten errichten können. Das revidierte Gewässerschutzgesetz (seit 2011 in Kraft) nimmt darauf Rücksicht. Es definiert den Gewässerraum mitsamt dem Uferbereich und weist den Gewässern einen genügend grossen Raum zu.

 

Eine Hose für die Bäume

Der Biber ist ein fleissiger Wasserbauingenieur. Werden Dämme (unerlaubterweise) aufgebrochen oder gar entfernt, dauert es in der Regel nur wenige Nächte, bis sie wieder errichtet sind. Auch das Wegfangen von Tieren bringt höchstens sehr kurzfristig etwas, weil das nächste Jungtier rasch „nachrückt".

Aus all diesen Gründen sind, wo notwendig, Schutzmassnahmen besonders wichtig. Um Bäume im Ufergehölz oder angrenzenden Gärten vor den scharfen Nagezähnen des Bibers zu schützen, können sie mit einer Drahthose (mind. 1.2 m hoch) aus Diagonal-Metallgeflecht eingepackt (siehe Abbildung) oder mit einem Schälschutz (Wöbra) bestrichen werden.

Mehr Informationen zu diesen und weiteren Schutzmassnahmen finden Sie bei der Biberfachstelle des Bundes.

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