Die Entsorgungsgebühren für Gewerbekehricht und Grünabfälle in Containern werden nach Gewicht verrechnet. Dazu wird der geleerte Inhalt bei jeder Leerung gewogen. Damit beim Leeren das gemessene Gewicht des Containers der Eigentümerin / dem Eigentümer zugeordnet werden kann, müssen die Container mit einer Erkennungseinheit (Transponder) ausgerüstet werden.