Obligatorische Schulzeit

Bildung und Forschung
Obligatorische Schulzeit

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf kostenlosen Kindergarten- und Schulbesuch an ihrem Aufenthaltsort.

Die obligatorische Schulzeit dauert elf Jahre, zwei Jahre im Kindergarten, sechs Jahre in der Primarstufe und drei Jahre in der Sekundarstufe I. Der Eintritt in die Volksschule erfolgt nach dem 4. Geburtstag in den Kindergarten. Seit dem Schuljahr 2013/14 ist der zweijährige Besuch des Kindergartens obligatorisch.

https://www.bkd.be.ch/de/start/themen/bildung-im-kanton-bern/kindergarten-und-volksschule.html
Anmeldung mit schulpflichtigen Kindern
Kindergarten (Anmeldeverfahren)
Schulzahnpflege
Spezialunterricht MR Aaretal Nord
Tagesschule
Umzug innerhalb der Gemeinde mit schulpflichtigen Kindern
Volksschule Münsingen
Wegzug mit schulpflichtigen Kindern
Abteilung Bildung, Kultur und Sport

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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