Lebensbescheinigungen werden zum Beispiel von Versicherungen oder von der AHV verlangt. Sie bestätigen, dass die versicherte Person am Leben ist. Lebensbescheinigungen werden nur bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt. Die Lebensbescheinigung ist kostenpflichtig (CHF 20.00). Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen.
Bitte bestellen Sie Zivilstandsdokumente, wie zum Beispiel den Ausweis über den registrierten Familienstand über den Online-Schalter des Zivilstandesamt.
Was muss vorher erledigt werden, welche rechtlichen Folgen hat die Ehe auf Vermögen und Schulden, muss ich den Namen ändern und wie wirkt sich die Heirat auf eine ausländische Ehepartnerin, einen ausländischen Ehepartner aus? Brauche ich einen neuen Ausweis und darf ich für die Trauung von der der Arbeit fernbleiben? Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link.
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.
Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder – für schweizerische Staatsangehörige – Bürgerrecht.
Als schweizerische Staatsangehörige können Sie den Personenstandsausweis beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Als ausländische Staatsangehörige erhalten Sie die Bestätigung beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes.
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Die Gemeinde wird von zuständigen Zivilstandsamt automatisch informiert. Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.
Die Mütter- und Väterberatung ist im Auftrag der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) in der Prävention und Früherkennung, dem so genannten Frühbereich, tätig.
Im Zentrum steht die Förderung der Gesundheit der Kinder von 0 bis 5 Jahren. Gesundheitliche Probleme und Entwicklungsauffälligkeiten im Kleinkindalter sollen möglichst früh erkannt werden, damit in Zusammenarbeit mit den Beteiligten die notwendigen Massnahmen eingeleitet werden können.
Gemäss Leistungsvereinbarung ist unsere Organisation verpflichtet, das Beratungsangebot dezentral und im ganzen Kanton sicherzustellen – sowohl im deutsch- wie im französischsprachigen Gebiet. Grundlage zur Erfüllung unseres Auftrags bildet die Geburtenmeldepflicht der Gemeinden.
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch. Telefon 031 552 16 16.
Möchten Sie die Schweiz für einen Auslandaufenthalt verlassen oder möchten Sie gar auswandern? Worauf müssen Sie achten, was müssen Sie vor der Abreise unternehmen, an wen können Sie sich vor Ort bei administrativen Fragen wenden? Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Link www.ch.ch oder Sie wenden sich an die Einwohnerdienste.
Die InfraWerkeMünsingen ist als öffentlichrechtliche selbstständige Unternehmung der Gemeinde Münsingen tätig und versorgt die Kundinnen und Kunden zuverlässig mit Energie, Wasser und Wärme.
Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen.
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können Sie sich beim Sozialdienst für wirtschaftliche Sozialhilfe und persönliche Beratung anmelden. Die Grundlagen der Sozialhilfe, Rechte beim Sozialhilfebezug und Pflichten in der Sozialhilfe werden in Erklärvideos der SKOS ausgeführt: SKOS Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe.
Der Sozialdienst Münsingen hält sich an die gesetzlichen Grundlagen, richtet sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS und orientiert sich an den Stichworten der Berner Konferenz für Sozialhilfe BKSE.
Möchten Sie unverbindlich prüfen, ob Sie Anrecht auf Sozialhilfe haben? Dann benutzten Sie den Sozialhilferechner.
Das Angebot richtet sich an Betroffene aller Altersgruppen und deren Umfeld. Betroffene und deren Angehörige sind oft nicht mehr in der Lage, Suchtprobleme aus eigener Kraft zu verändern. Scheuen Sie sich nicht, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es werden Beratung und Therapie für Betroffene im Rahmen von Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppengesprächen angeboten. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch. Das Angebot ist kostenlos.
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Münsingen können die Pilzkontrollstelle in Konolfingen kostenlos nutzen. Die Öffnungszeiten sind unter www.konolfingen.ch ersichtlich.
Andere Kontrollstellen in unserer Umgebung finden Sie im Internet unter www.vapko.ch.
Trinkwasser ist kostbar und unentbehrlich. Die Schweiz verfügt über reiche und qualitativ gute Wasserressourcen. Wir sind gehalten, äusserst sorgsam und respektvoll mit unserem Wasser umzugehen. Mit dem vorliegenden Merkblatt der InfraWerkeMünsingen wollen wir Wissenswertes rund um das Thema Trinkwasserversorgung in der Schweiz und in Münsingen vermitteln und aufzeigen, wie wir alle zu einem nachhaltigen Umgang mit der wertvollen Ressource beitragen können.
Die Trinkwasserversorgung wird durch InfraWerkeMünsingen sichergestellt. Weitere Informationen zu Wasser, Strom und Wärme finden Sie auf der Website der InfraWerkeMünsingen.
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Informieren Sie sich frühzeitig, was Sie unternehmen müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten, und wie Sie möglichst rasch wieder eine Stelle finden.
Bei Arbeitslosigkeit nimmt die Regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Gümligen, Worbstrasse 223 (Tel. 031 636 02 31 / rav.guemligen(at)be.ch), Anmeldungen entgegen. Mitzubringen sind AHV- und Niederlassungsausweis. Weitere Auskünfte erteilt das RAV.
Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.
Wer das Referenzalter (65 Jahre) erreicht hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente der AHV. Zusätzlich muss während mindestens einem vollen Beitragsjahr AHV-Beiträge angerechnet werden können. Es wird empfohlen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen.
Die Volksschule Münsingen bietet neben einem umfassenden Unterricht nach kantonalem Lehrplan ein vielfältiges, auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtetes Angebot an Frei- und Wahlfächern. Speziell hervorzuheben sind die musikalische Förderung, die Aufgabenhilfe und die breite Palette des freiwilligen Schulsports. Die Förderung der Kinder und Jugendlichen steht bei allen Aktivitäten im Zentrum.
Die Leitung der Abteilung Bildung, Kultur und Sport ist für die operative Führung der Volksschule Münsingen verantwortlich und führt die Schulleitungen. Sie bildet die Schnittstelle zur Verwaltung und zur strategischen Ebene von Bildungskommission und Gemeinderat.
Öffentliche Anlässe/Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
Eingabefristen
Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens
– 20 Tage
– 60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen,
– 90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen.
Schlüsselpersonen sind sowohl mit den Institutionen, den Lebensgewohnheiten und kulturellen Eigenheiten der Schweiz, als auch mit dem Prozess der Migration allgemein vertraut. Dank ihres eigenen kulturellen Hintergrunds und ihrer Sprachkenntnisse sollen sie leichteren Zugang zu aus dem Ausland zugezogenen Personen finden. Schlüsselpersonen werden für diesen Einsatz geschult und von einer Koordinationsperson begleitet.
Die Aufgabe von Schlüsselpersonen besteht darin, Personen mit Migrationshintergrund im Hinblick auf ihren Integrationsprozess zu informieren und zu motivieren und ihnen bei Bedarf Hilfestellungen anzubieten. Schlüsselpersonen ergänzen die Dienste der Gemeinde (Verwaltung, Schulen u. a. m.) und machen generell den Schweizer Alltag für Migrantinnen und Migranten zugänglicher.
Kontaktieren Sie uns!
Die Gemeinde Münsingen setzt sich mit diesem Projekt für die Integration von zugezogenen Personen ein. Schlüsselpersonen werden in einer Basisausbildung dazu befähigt, konkrete Aufträge von den hiesigen Institutionen zu übernehmen, um die Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Zielpersonen zu optimieren. Schlüsselpersonen haben selber einen Migrationshintergrund, leben seit mehreren Jahren in Münsingen und sind hier gut integriert. Diese Erfahrung stellen sie zur Verfügung, um anderen Leuten zu ermöglichen, sich hier zuhause zu fühlen und die Anforderungen, die an sie gestellt werden, besser zu verstehen. Das Angebot wird vom Kanton und der Gemeinde finanziert und ist für Auftraggebende in Münsingen kostenlos.
Für die Aussen- und Strassenreklame gelten die kantonalen Bestimmungen. Das Recht, Plakate jeder Grösse, Kleber, usw. auf öffentlichem Grund anzubringen, steht ausschliesslich der Gemeinde zu. Der Gemeinderat kann das Anschlagen von Plakaten vertraglich privaten Unternehmen übertragen (Werbe- und Anschlagsrecht). Verboten ist dies insbesondere an Bäumen, Leitungsstangen, Zäunen und öffentlichen Bauten. Die Gemeinde entfernt – allenfalls unter Kostenfolge – Plakate und Reklamen, welche ohne Bewilligung oder unbefugt angebracht worden sind, und erstattet gegebenenfalls Anzeige.
Plakatsäulen In der Gemeinde Münsingen stehen fünf Plakatsäulen zur Verfügung. Eine Seite dieser Säulen ist öffentlich zugänglich und kann eigenständig für Plakate genutzt werden. Zwei Seiten werden von der Gemeinde bewirtschaftet.
Wenn Sie die Plakatierung durch die Gemeinde in Anspruch nehmen möchten, können Sie bis zu 6 Plakate (maximal im Format A3) bei der Abteilung Bildung, Kultur und Sport, abgeben. Diese Plakate werden in der Regel jeweils am Montag, etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung, kostenlos ausgehängt und nach der Veranstaltung wieder entfernt.
Es werden nur Plakate für Veranstaltungen und Anlässe ausgehängt, welche in Münsingen, Trimstein oder Tägertschi stattfinden. Bei Anlässen in anderen Gemeinden bitten wir Sie, die Plakate selbstständig auf der öffentlichen Seite der Plakatsäulen anzubringen.
Gemäss kantonaler Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vollziehen die Gemeinden die Feuerungskontrolle. Sie bestimmen dazu eine für die Durchführung der Kontrollen zuständige Person. Für Münsingen ist dies Kreiskaminfegermeister Roland Morgenthaler.
Kontrollrhythmus Die Feuerungsanlagen müssen in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Kontrollrhythmus auf vier Jahre möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amt für Wirtschaft (AWI). Der Inhaber der Anlage muss dem Feuerungskontrolleur Zugang zur Anlage gewähren. Die Kontrolle wird rechtzeitig angekündigt.
Sanierung Erfüllt eine Anlage die Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle nicht und kann die Anlage auch nicht entsprechend einreguliert werden, verfügt die Gemeinde eine Sanierungsfrist (in der Regel sechs Jahre).
Gebühren In der Gebührenverordnung der Gemeinde sind die für die Feuerungskontrollen zu erhebenden Gebühren festgehalten. Sie stützen sich auf den Muster-Gebührentarif des Kantons.
Im Frühling und Herbst bietet die Gemeinde jeweils gegen Voranmeldung einen kostenlosen Häckseldienst für Baumschnitt an.
Das Häckselgut darf im Durchmesser maximal 10cm betragen. Es wird nach dem Häckseln nicht abgeführt. Die Menge ist auf maximal 5m³ bzw. 15 min Häckseln begrenzt (Ausnahmen bei grossen Überbauungen möglich). Wir bitten Sie die Äste geordnet, d.h. alle in eine Richtung bereitzustellen. Bei grosser Nachfrage wird über mehrere Tage verteilt gehäckselt. Aus organisatorischen Gründen können wir auf Zeitwünsche nicht eingehen. Bei grossen Mengen, welche unser Dienstleistungsangebot übersteigen, behalten wir uns vor, das Häckselgut zurückzuweisen.
Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen usw. Ist das Verfahren gut geplant und rechtmässig, wird Ihnen die zuständige Behörde die Baubewilligung rasch erteilen können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau. Auskunftserteilung sowie einfache Voranfragen werden kostenlos beantwortet. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.
Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD). Art. 5 bis 7 des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD) regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen.
Situationsplan 1:500 und die Grundstückliste, zu bestellen beim Kreisgeometer
Projektpläne im Massstab 1:100
Für Grenz- und Näherbaurechte ist die schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich
Wichtig:
Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet bei der Abteilung Bau einzureichen. Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind gleichzeitig auch die Profile aufzustellen.
Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.
Die Gemeindepolizei führt das Fundbüro für die Gemeinde Münsingen. Ab sofort ist Münsingen Teilnehmer des online Fundbüros für die Schweiz easyfind.ch. Das online Fundbüro bietet eine vereinfachte Suche und Registrierung verlorener Gegenständen an. Alle Fundgegenstände und Bargeld, welche bei der Gemeindepolizei abgegeben werden, sind im easyfind.ch erfasst. Es werden Fundort, Funddatum, Fundgegenstand, Zeit und Personalien des Finders (im easyfind nicht ersichtlich) erfasst.
Aufgefundene Gegenstände sind, sofern man den Eigentümer nicht kennt, bei einer Polizeistelle anzuzeigen oder direkt bei uns im Fundbüro abzugeben. Gegenstände in bewohnten Häusern, im öffentlichen Verkehr oder öffentlichen Gebäuden, sind dem Hausherrn, Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person abzuliefern (Fund in Bahn, Bahnhöfen, Haltestellen oder Einkaufzentren etc.). Gegenstände werden gemäss Art. 721 ZGB mindestens ein Jahr aufbewahrt. Danach werden diese der Finderin oder dem Finder überlassen, falls sie Interesse daran haben. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Verlorene Gegenstände können direkt im online Fundbüro www.easyfind.ch gesucht oder registriert werden. Haben Sie keinen direkten Zugang zum Internet, können Sie uns während den Büroöffnungszeiten unter 031 724 51 11 anrufen oder direkt am Schalter nachfragen.
Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung für ältere Menschen durch Pro Senectute Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.
Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.
Du wirst bald volljährig und möchtest wissen, wie eine Steuererklärung auszufüllen ist? Auf www.steuern-easy.ch kannst du dich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen und auf spielerische Art eine erste Steuererklärung ausfüllen.
Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser ab dem Alter von 6 Monaten bei der Abteilung Finanzen angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) müssen Sie sowohl der Abteilung Finanzen wie auch der Hundendatenbank Amicus melden. Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, können Sie sich bei der Abteilung Finanzen als Hundehalterin/Hundehalter auf Amicus registrieren lassen. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen.
Die Gemeinden führen in ihren Steuerregistern die Steuerfaktoren der natürlichen Personen (steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtliche Werte der Liegenschaften). Das Steuerregister der juristischen Personen (steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital sowie amtliche Werte der Liegenschaften) führt die kantonale Steuerverwaltung.
Auskunft über natürliche Personen
Die im Steuerregister aufgeführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 dem Steuergeheimnis. Auskünfte aus dem Steuerregister dürfen nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen können oder wenn die steuerpflichtige Person eine schriftliche Einwilligung erteilt hat. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen. Auskunft erteilt Ihnen Steuerverwaltung Münsingen
Auskunft über juristische Personen
Beim Nachweis eines eigenen wirtschaftlichen Interesses erhalten Dritte von der kantonalen Steuerverwaltung Auskunft über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von juristischen Personen mit Sitz im Kanton Bern. Die gebührenpflichtige Auskunft umfasst den steuerbaren Gewinn und das steuerbare Kapital. Auskunft erteilt Ihnen Steuerverwaltung Kanton Bern
Das Auskunftsgesuch muss schriftlich gestellt und begründet werden. Die steuerpflichtige Person wird über die erteilte Auskunft informiert. Wird die gewünschte Auskunft verweigert, kann die gesuchstellende Person eine anfechtbare Verfügung verlangen. Gegen die Verfügung kann Rekurs bei der Steuerrekurskommission erhoben werden.
Sie haben das Recht, Ihre Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Münsingen für Auskünfte an Drittpersonen sperren zu lassen. Dadurch werden Ihre Daten auch bei einem begründeten Interessennachweis nicht weitergegeben. Möchten Sie Ihre Daten sperren lassen, füllen Sie bitte das Gesuch aus und senden Sie uns dieses der Abteilung Einwohnerdienste mit den verlangten Unterlagen zu. Die Sperre wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Bitte schreiben Sie uns für eine Adressauskunft einen Brief, eine E-Mail an einwohnerdienste(at)muensingen.ch oder melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Telefonisch werden keine Adressauskünfte an Drittpersonen aus dem Einwohnerregister erteilt. Jedem Auskunftsbegehren ist ein Interessennachweis beizulegen. Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister sind gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Münsingen kostenpflichtig. Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist.
Gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern dürfen wir Drittpersonen nur folgende Personendaten bekanntgeben:
Namen
Vornamen
Beruf
Geschlecht
Adresse
Zivilstand
Heimatort
Datum des Zu- und Wegzuges
Jahrgang
Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Münsingen wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen.
Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person.
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Migliedstaaten der EU/EFTA klicken Sie bitte auf den externen Link.
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet). Für weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staaten (ohne EU/EFTA) klicken Sie bitte auf den externen Link.
Der Betreibungsregisterauszug gibt Auskunft darüber, ob Sie Ihre Rechnungen termingerecht bezahlt haben oder ob Sie betrieben wurden. Eine Betreibungsauskunft kann z.B. vom zukünftigen Vermieter bei der Bewerbung um eine Wohnung verlangt werden.
Das ausgefüllte Gesuch und die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie direkt bei einer Geschäftsstelle vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, bei einem Kantonspolizeiposten oder am Schalter den Einwohnerdienste abgeben.
Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an das Strassenverkehrsamt entstehen Ihnen kosten von CHF 14.00.
Auf der Website der Kantonspolizei Bern finden Sie das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines sowie weitere Formulare und Informationen zu Waffen.
Das vollständig ausgefüllte Gesuch und die erforderlichen Beilagen können Sie bei: waffen-admin@police.be.ch oder Kantonspolizei Bern, Fachbereich WSG, Postfach, 3001 Bern, einreichen.
Erbrechtliche Bescheinigung Der Erbschaftsdienst oder ein Notar stellt Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Die Abteilung Präsidiales und Sicherheit ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf. Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer Erbgangsbescheinigung berechtigt.
Nichteröffnungsbescheinigung Nichteröffnungsbescheinigungen stellt der Erbschaftsdienst der Gemeinde aus. Es wird bescheinigt, dass kein Testament eröffnet wurde. Die gesetzlichen Erben sind nicht ersichtlich.
Willensvollstreckerzeugnis Das Willensvollstreckerzeugnis wird dem Willensvollstrecker oder der Willensvollstreckerin auf ausdrückliche Bestellung hin ausgestellt, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist.
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren erworben werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den externen Link oder wenden Sie sich an die Abteilung Präsidiales und Sicherheit.
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Arbeitgeber. Mütter die selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, reichen die Anmeldung direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse bzw. deren Zweigstelle ein.
Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den Link eUmzugCH machen. Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Umzug bitte ebenfalls der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Für die Adressänderung/Umzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Adressänderungen von Ausländischen Staatsangehörigen müssen wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern melden. Eine Neuausstellung des Ausländerausweises erfolgt nur, wenn die biometrischen Daten in einem Ausweiszentrum neu erfasst werden müssen. Es entstehen in jedem Fall Gebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Abholung des neuen Ausländerausweises oder werden in Rechnung gestellt, wenn keine Vorsprache nötig ist.
Sind Sie Angehörige oder Angehöriger der Armee oder des Zivilschutzes? In diesem Fall müssen Sie Ihren Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten und der neuen Wohngemeinde über Ihren Umzug informieren.
Angehörige des Zivilschutzes finden die Adresse Ihrer Zivilschutzstelle in ihrem Dienstbüchlein oder können sich bei der Wohngemeinde über die zuständige Zivilschutzstelle informieren.
Damit wir die Kinder in die jeweiligen Klasse/Schulhaus einteilen können, benötigen wir bei einem Zuzug so früh als möglich das ausgefüllte Anmeldeformular (Pro Kind ein Formular). Sie werden danach ein Einteilungsschreiben erhalten, worin ersichtlich ist wo das Kind eingeteilt wird (Schulhaus und Klasse) und auch die Angaben betreffend Schulstart und Klassenlehrkraft erhalten.
Neuzuzügeranlass Die Gemeinde organisiert jährlich für die neuen Bürgerinnen und Bürger einen Anlass. An diesem Samstag im April bietet sich die Möglichkeit die neue Wohngemeinde näher kennenzulernen. Die neuen Einwohnerinnen und Einwohner werden jeweils im März direkt per Brief angeschrieben und eingeladen.
Die Tagesschule (TAS) ist ein schulergänzendes Angebot. Ihre Kindergarten- und Schulkinder, die die Schule Münsingen besuchen werden ausserhalb ihrer Unterrichtszeiten betreuut.
Angebot
Je nach gebuchtem Modul werden die Kinder und Jugendlichen verpflegt (Morgen- , Mittagessen, Zvieri). Bei den Hausaufgaben und den Freizeitaktivitäten werden sie betreut. Die Kinder können sich auch zurückziehen oder sich selber beschäftigen. Das Zusammenleben in der Tagesschule fördert die Selbst- und Sozialkompetenz.
Standorte Die Tagesschule befindet sich an insgesamt sieben Standorten. Jeder Standort ist einem der beiden Schulzentren zugeordnet.
Tagesschule – offene Tür 2025 Donnerstag, 7. August 2025, 18.30 bis 19.30 Uhr
Neu sind die offenen Türen in der Tagesschule, wie folgt geregelt: Immer der Donnerstagabend in der letzten Sommerferienwoche und am Mittwochabend in der zweitletzten Januarwoche, jeweils von 18.30 bis 19.30 Uhr.
Es sind alle Standorte offen bzw. für eine Besichtigung im Mehrzweckraum Schlossmatt (MZR SM) oder Aula Schlossmatt meldet man sich bei der Tagesschule Prisma (Sägegasse 12, 3110 Münsingen). Für eine Besichtigung vom Mehrzweckraum Rebacker (MZR RA) meldet man sich bei der Tagesschule Mittelweg (Mittelweg 14, 3110 Münsingen).
Öffnungszeiten
Die Tagesschule ist durchgehend von Montag bis Freitag geöffnet und bietet folgende Betreuungseinheiten an:
07.00 bis 08.20 Uhr oder 08.50 Uhr
12.00 bis 13.30 Uhr
13.30 bis 14.20 Uhr
14.20 bis 15.15 Uhr
15.15 bis 16.05 Uhr
16.05 bis 18.00 Uhr
Anmeldung Anmeldungen während des laufenden Schuljahres sind möglich, sofern genügend Platz vorhanden ist. Die Anmeldung ist für das ganze Schuljahr verbindlich. Abmeldungen im Verlaufe des Schuljahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Verlust Arbeitsplatz) auf Ende des Semesters möglich. Diese sind schriftlich bis am 30. November an die Tagesschulleitung zu richten.
Bei Wegzug gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, jeweils auf das Ende eines Kalendermonats.
Anmeldungen für das neue Schuljahr sind jeweils ab 1. Mai unter www.kibon.ch möglich.
Kosten
Die Betreuungskosten richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern. Die genauen Angaben entnehmen Sie der Zusammenstellung «Gebührentarif für die Tagesschule».
Betreuung bei Unterrichtsausfall
Wenn der Unterricht einer ganzen Stufe oder an der gesamten Schule Münsingen ausfällt, ist die Tagesschule bei genügend grossem Bedarf geöffnet.
Hausordnung
Es gelten die gleichen Regeln wie in der Volksschule. Dazu kommen noch einige spezifische Ergänzungen.
Elternkontakt
Das Betreuungsteam freut sich über jeden Kontakt mit den Eltern. Die Türen der Tagesschule stehen jederzeit für einen Besuch offen.
Ferien der Tagesschule
Während der Ferien der Primarstufe Münsingen sind alle Standorte der Tagesschule geschlossen.
Vor Feiertagen schliesst die Tagesschule um 16.05 Uhr.
Ferienbetreuung
Während der Schulferien bietet die Gemeinde Tagesferien (TAF) an.
Damit ein Kind von getrennten Eltern Alimente erhält, benötigen Sie eine gültige Unterhaltsregelung (gerichtliche Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte Unterhaltsvereinbarung). Wenn die Ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden, können Sie Alimentenbevorschussung und/oder Alimenteninkasso beantragen.
Alimentenbevorschussung ist möglich, wenn
Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
es sich um laufend geschuldete Alimente für minderjährige Kinder handelt.
es sich um laufend geschuldete Alimente für volljährige Kinder in Erstausbildung handelt, sofern das im Unterhaltstitel so vereinbart wurde.
das Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegt.
Alimenteninkasso/Inkassohilfe ist möglich, wenn
Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
es sich um Alimentenschulden handelt.
es sich um nachehelichen Unterhalt für Geschiedene handelt.
Familienzulagen dienen dem teilweisen Ausgleich der Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen, in einigen Kantonen noch Geburts- und Adoptionszulagen.
Unverheiratete Eltern können sich beim Sozialdienst zu folgenden Themen beraten lassen:
Anerkennung des Kindes und Vaterschaftsabklärung
Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge
Unterhaltsregelungen für die Gemeinden Gerzensee, Guggisberg, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Münsingen, Niedermuhlern, Oppligen, Riggisberg, Rubigen, Rüeggisberg, Rümligen, Rüschegg, Thurnen, Wichtrach
Minimale Besuchsrechtsregelung
Zu diesen Themen ist der Sozialdienst Münsingen auch im Auftrag der KESB Bern Mittelland Süd tätig.
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Bern Mittelland Süd führt der Sozialdienst folgende Aufträge durch:
Abklärung von Gefährdungsmeldungen über Kinder und Erwachsene
Führen von Mandaten (Beistandschaften)
Ausarbeitung von Sorgevereinbarungen
Pflegekinderaufsicht Seit dem 1. Januar 2024 nimmt der Sozialdienst Konolfingen für die Region Bern Mittelland Süd die Aufsicht über Pflegekinderverhältnisse wahr: Pflegeverhältnisse (konolfingen.ch).
Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung haben: Dienstleistende in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuz- und Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenkursen teilnimmt.
Wenn Sie schwarzarbeiten, haben Sie keinen Versicherungsschutz bei Unfällen. Sie bauen keine Guthaben für eine künftige Altersrente auf. Wenn Sie die Arbeit verlieren, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist kann eine Hilflosenentschädigung beantragen, wenn:
Sie in leichten, mittleren oder schweren Grad hilflos sind
die Hilflosigkeit seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen besteht
kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus der Militärversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung besteht
Hilflos sind Sie, wenn Sie für alltägliche Lebensverrichtungen, wie z. B. Essen, Ankleiden/Ausziehen, Körperpflege, usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen.
Für die Vermittlung von Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welchen Bedarf Ihr Kind hat, organisieren die nötigen Massnahmen und stellen deren Finanzierung sicher. Sie leisten im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Beitrag an diese Massnahmen.
In Münsingen besteht keine Bewilligungspflicht für das Abbrennen eines Feuerwerkes im privaten Rahmen (z.B. anlässlich einer Geburtstagsfeier). In jedem Fall sind aber die Vorgaben betreffend Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) und die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem ist die vorgängige Information über ein geplantes Feuerwerk an die Gemeindepolizei erwünscht.
Die Gemeinden übernehmen gewisse Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung. Detaillierte Informationen zum Thema sind unterwww.bwl.admin.ch erhältlich. Speziell empfehlenswert ist die Broschüre zum Thema Haushaltvorrat.
Die Volkshochschule Aaretal/Kiesental bietet der Bevölkerung der Region Bildung an, ermöglicht Kontakte zwischen Menschen und leistet einen Beitrag zur Integration und Selbsthilfe. Sie ist ein Begegnungsort für lebenslanges Lernen.
Insgesamt werden in Münsingen derzeit 151 Kita Plätze angeboten. In der Kita werden Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Der Kanton vergünstigt die ausserfamiliäre Kinderbetreuung mit einkommensabhängigen Betreuungsgutscheinen. Die Wahl der jeweiligen Kita steht den Eltern frei, alle vier Kitas in Münsingen sind für das System KIBON mit Betreuungsgutscheinen zugelassen. Die Gemeinde Münsingen bewilligt Betreuungsgutscheine ohne diese auf ein bestimmtes Kontinget zu beschränken. Aus diesem Grund muss keine zentrale Warteliste durch die Gemeinde geführt werden. Die Eltern können ihre Kinder bei einer oder mehreren Kita – auch ausserhalb von Münsingen – auf die Warteliste setzen lassen.
Folgende KITA sind in Münsingen tätig:
Kita Villa La Vida (kibe plus) 40 Plätze, Belpbergstrasse 17
Kita Ratatui 20 Plätze, PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG
Kita Grendolin 30 Plätze, Thunstrasse 6
Kita Lorymatte 40 Plätze, Thunstrasse 16 A
Kita Waldi 21 Plätze, Belpbergstrasse 40
KIBON
Der Kanton vergünstigt die Betreuung in einer KITA oder bei Tageseltern mit einkommensabhängigen Beiträgen. Das Gesuch für einen Betreuungsgutschein muss zwingend über die Plattform KIBON gestellt werden.
Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann das Gesuch mit Hilfe der zuständigen Stelle der Gemeinde auch auf Papier beantragen. Ein Papiergesuch kann aber kostenpflichtig sein.
Zuständigkeit KIBON
Das Team der AHV-Zweigstelle Münsingen ist für die Betreuungsgutscheine in KITA und bei Tageseltern zuständig. Sie sind unter folgender Telefonnummer erreichbar: 031 724 51 52 oder per Mail: betreuungsgutschein@muensingen.ch
Die KIBON Gesuche werden nach Eingang einer Aufnahmebestätigung durch die entsprechende Kita von der Gemeinde Münsingen überprüft und verfügt. Die Eltern erhalten nach Gutheissung des Antrags durch die Gemeinde Münsingen eine reduzierte Rechnung und die Gemeinde bezahlt dem Kanton einen Selbstbehalt von 20% der Normkosten.
Die Tageselternvermittlung wird von KIBE plus betrieben. Bei den Tageseltern können Kinder ab 3 Monate bis Schulaustritt aufgenommen werden und es gibt keine Mindestpräsenzzeit.
Kontakt Tagesfamilien in der Gemeinde Münsingen:
Romina Helfer, Koordinatorin Tagesfamilien Münsingen und Umgebung
Belpbergstrasse 17, 3110 Münsingen
031 980 19 28, romina.helfer@kibeplus.ch www.kibeplus.ch
Tageseltern gesucht
Die Vermittlungsstelle sucht laufend motivierte Tageseltern. Falls Sie diese sinnvolle Aufgabe anspricht, können Sie sich ebenfalls bei der Vermittlungsstelle melden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Für das Tagesferienangebot am Mittelweg 14 können Sie Kinder anmelden, die in der Gemeinde Münsingen wohnen, die den Kindergarten oder die Schule VSM besuchen. Bei genügend Platz können auch Kinder teilnehmen, die nicht in Münsingen zu Hause sind. Die Eltern von auswärtigen Kindern bezahlen die vollen Kosten.
Während folgender Ferienwochen besteht ein Tagesferien-Angebot von Montag bis Freitag:
Frühlingsferien (2 Wochen)
Pfingstferien (1 Woche)
Sommerferien (3 Wochen: 1. bis 3. Ferienwoche) – gilt auch bei 6 Wochen Sommerferien
Herbstferien (3 Wochen)
Die Betreuungsteams gestalten für die Kinder abwechslungsreiche und erlebnisorientierte Wochen. Dabei können auch Ausflüge in der Umgebung unternommen werden.
Personen mit Ausweis F sind nicht der Vorrangsregelung unterstellt und erhalten in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Vor der Arbeitsaufnahme müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern.
Da die meisten Asylsuchenden mittellos sind und eine fortgesetzte Fürsorgeabhängigkeit aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen möglichst verhindert werden soll, können sie unter gewissen Voraussetzungen arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kantons Bern.
Die Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal ist Jobbörsenbetreiberin von smallJobs in der Region Aaretal. Sie vermittelt Jugendliche an lokale Betriebe, Vereine und Privathaushalte zur Erledigung von leichten Aufgaben wie Reinigungs-, Versand-, Umschwung- und Aufräumarbeiten.
Die Durchführung von Lotto- und Tombolaveranstaltungen sowie lokale Sportwetten und Pokerturniere sind der Meldeflicht unterstellt und bewilligungspflichtig. Sowohl Melde- und Bewilligungsformulare finden Sie auf der Webseite der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
An Sonntagen, hohen Festtagen und übrigen öffentlichen Feiertagen sind Tätigkeiten untersagt, welche Lärm verursachen und dadurch Gottesdienste und die allgemeine Ruhe erheblich beeinträchtigen.
Die Gemeinde Münsingen bietet verschiedene Räumlichkeiten sowie Sportanlagen der Schulzentren Rebacker und Schlossmatt zum Mieten an. Die Räume und Anlagen können Sie für sportliche Aktivitäten sowie gesellschaftliche und familiäre Anlässe (z.B. Theater, Lotto, Konzerte, Geburtstagsfeste) mieten.
Das ausgefüllte Gesuchsformular können Sie bei der Gemeindepolizei einreichen.
Laut GGG Art. 14 und GGV Art. 18 können pro Jahr maximal 24 Überzeitbewilligungen für einen Betrieb durch das Regierungsstatthalteramt erteilt werden. Die Gemeindepolizei hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Falls es infolge Überzeit zu Reklamationen kommt, z.B. wegen Lärm, kann die Anzahl der Bewilligungen pro Jahr eingeschränkt werden.
Die Durchführung des Winterdienstes auf den Gemeindestrassen liegt im Zuständigkeitsbereich des Werkhofes. Weitere Informationen und das Routenverzeichnis finden Sie in der Weisung Winterdienst.
Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs hat die Gemeinde der Securitas AG übertragen. Die Kontrolle der Parkplätze erfolgt gemäss Ordnungsbussenverfahren und Strassenverkehrsgesetz (SVG).
Der Verein «SolidaritätsGruppe Münsingen» hilft geflüchteten Menschen und Menschen mit Migrationshintergund sich in Münsingen zu integrieren. Die SolidaritätsGruppe Münsingen bietet Austauschmöglichkeiten und persönliche Unterstützung an:
Für Männer, Frauen, Kinder und Erwachsene
Für Menschen, die aus anderen Ländern geflüchtet sind, Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen, die es schwer haben, finanziell und sozial
Für Privatpersonen und auch für Gruppen
Wöchentliches Begegnungscafé Die SolidaritätsGruppe Münsingen organisiert ein wöchentliches Begegnungscafé. Dort kann man andere Leute treffen, Deutsch lernen und Fragen stellen. Alle sind willkommen!
Netzwerke schaffen Die SolidaritätsGruppe Münsingen will geflüchteten Menschen, Freiwilligen, Fachleuten und Institutionen helfen, miteinander in Kontakt zu kommen. Dafür arbeitet sie mit verschiedenen Gruppen und Organisationen in Münsingen und Umgebung zusammen. Zum Beispiel gibt es ein Begegnungscafé oder ein Filmabende, bei denen man sich kennenlernen und vernetzen kann.
Freizeitaktivitäten Die Freizeitaktivitäten von der SolidaritätsGruppe Münsingen sollen geflüchteten Kindern und Kindern mit Migrationshintergund helfen, Deutsch in der Praxis zu üben, soziale Kontakte zu knüpfen und dabei Spass und Ablenkung zu haben. Die Kinder können malen, singen, Sport machen oder einen Ausflug mit Bräteln an der Aare machen. Dies ist für die Kinder kostenlos und wird von Fachpersonen begleitet.
Kleinkinder Angebote / Frühe Förderung Kinder aus armen Familien haben es schwerer, sich gut zu entwickeln. Besonders betroffen sind Familien, die eine andere Sprache sprechen. Dadurch haben die Kinder schlechtere Startchancen, wenn sie in den Kindergarten kommen. Eine frühe Förderung hilft, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben. Im Vorschulalter werden wichtige Grundlagen für die Entwicklung gelegt. Deshalb bietet die SolidaritätsGruppe Münsingen regelmässig Aktivitäten für Kleinkinder an. Dazu gehören zum Beispiel Malnachmittage, Spiel- und Bastelaktivitäten, Erzählstunden, Kindersingen oder Waldtage.
Kurse und Weiterbildungen Die SolidaritätsGruppe Münsingen bietet Kurse und Weiterbildungen für alle, die in Münsingen mit geflüchteten Menschen arbeiten oder sie betreuen. Die Themen sind «Flucht und Trauma», «Umgang mit Nähe, Distanz und Abgrenzung» und «Transkulturelle Kompetenz».
Sachspenden Die SolidaritätsGruppe Münsingen organisiert und vermittelt Sachspenden für Bedürftige im Raum Münsingen. Dazu gehören Kleidung, Spielsachen und Möbel. Im Begegnungscafé werden ausserdem regelmässig Spenden- und Tauschaktionen durchgeführt.
Jährliches Begegnungsfest zum nationalen Flüchtlingstag Essen aus aller Welt, Trinken, Spiele und Musik. Hier kann man sich über alle Kultur- und Altersgrenzen hinweg begegnen und ins Gespräch kommen. Alle Menschen aus Münsingen sind herzlich eingeladen!
Weitere Informationen Mehr Informationen zu aktuellen Angeboten und Aktivitäten finden Sie unter www.sgm3110.ch
Schulanlage Schlossmatt, Sägegasse 14 (Aula), Sonntag 11 bis 12 Uhr.
Schulhaus Rebacker, Mittelweg 9, Sonntag 11 Uhr bis 12 Uhr.
Briefliche Stimmabgabe
Post: Letzte Leerung des Postfachs am Samstag, 12 Uhr.
Briefkasten der Gemeindeverwaltung Neue Bahnhofstrasse 4: Letzte Leerung am Sonntag, 8 Uhr.
Mitarbeit im Stimmausschuss Haben Sie Interesse am politischen Geschehen und Freude an der Arbeit im Team? Dann melden Sie sich als
Stimmausschuss-Mitglied In dieser Funktion leisten Sie Dienst im Stimmlokal, bei der Verarbeitung der brieflichen Stimmabgaben und bei der Auszählung der Stimmen. An drei bis vier Abstimmungen pro Jahr dauert der Einsatz zwischen drei bis fünf Stunden. Jeder Einsatz wird mit CHF 90.– entschädigt. Ein Mitmachen über mehrere Jahre ist erwünscht. Anfragen richten Sie bitte an die Abteilung Präsidiales und Sicherheit
Ihren Strafregisterauszug können Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz oder bei der nächstgelegenen Poststelle bestellen. Für weitere Informationen zum Thema Strafauszug erhalten Sie auf dem Link.
Wer von Münsingen wegzieht, muss sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen.
Für die Abmeldung / Wegzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls den InfraWerkeMünsingen. Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.
Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank ist jeweils auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen. Das Bar- oder Servicepersonal muss instruiert sein und die Bestimmungen sind strikte einzuhalten. Zu beachten ist insbesondere der sogenannte «Sirupartikel», wonach mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholhaltige Getränke in der gleichen Menge (Art. 28 GGG) angeboten werden müssen. Plakate zum Jugendschutz können bei der Gemeindepolizei bezogen werden.
Die Anlauf- und Koordinationsstelle 65+ ist ein Angebot für Senioren und Seniorinnen (Auskunft/Triage). Umfassende Informationen zu altersrelevanten Themen werden bereitgestellt, Angebote werden koordiniert, die Vernetzung von Organisationen im Altersbereich wird sichergestellt und die Partizipation der Bevölkerung sowie der Generationenaustausch werden unterstützt. Die Bevölkerung ist jederzeit willkommen, Anliegen oder Wünsche anzubringen und sich mit/bei Projekten einzubringen.
Die Anlauf- und Koordinationsstelle 65+ ist zudem für die Organisation und Koordination der Alterskonferenz verantwortlich und ist das Bindeglied zum Seniorenrat der Gemeinde Münsingen.
Anlauf- und Koordinationsstelle sowie allgemeine Beratung: Franz Marion / Zbinden Sonja (Stellvertretung)
Die Einwohnergemeinde Münsingen verfügt über keine eigenen Baulandparzellen. Allfällige Angebote von Bauland sowie von Gebäuden und bebauten Grundstücken werden häufig im Anzeiger Konolfingen veröffentlicht.
Interessenten für Gewerbeflächen, Industrieparzellen, Büro- oder Verkaufsräumlichkeiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Moser Beat, Gemeindepräsident.
Gemäss Baureglement Art. 39 Abs. 1 sind Bäume innerhalb der imZonenplan 2 Nord und Süd bezeichneten Baumschutzgebiete und Baumreihen sowie die schützenswerten Einzelbäume geschützt. Darüber hinaus können auch in Überbauungsordnungen einzelne Bäume, Baumreihen oder Gebiete als geschützt festgelegt werden. Ob für ihr Grundeigentum eine Überbauungsordnung besteht oder erstellt werden muss, finden Sie im Anhang A des Gemeinde-Baureglements («Zonen mit Planungspflicht».)
Begriffe:
Baumschutzgebiet
Grössere, zusammenhängende Gebiete mit Bäumen oder Baumreihen/-alleen (in- oder ausserhalb des Siedlungsgebiets). Das Gebiet als Ganzes, dessen Erscheinungsbild und je nach Situation auch einzelne Bäume sind relevant.
Hochstammobstgärten als Baumschutzgebiet
Baumreihen, -alleen und -gärten aus Hochstammobstbäumen bei Bauernhöfen. Der Bestand als Ganzes ist relevant.
Baumreihen
Baumreihen/-alleen (in- oder ausserhalb des Siedlungsgebiets). Die Baumreihe als Ganzes, deren Erscheinungsbild und je nach Situation auch einzelne Bäume sind relevant.
Schützenswerte Einzelbäume
Einzelbäume, welche das Orts-/Landschaftsbild in besonderem Masse prägen. Der einzelne Baum ist relevant.
Die Gründe für den Schutzstatus können verschieden sein. Die geschützten Bäume
prägen das Orts-/Landschaftsbild,
umfassen wertvolle Hochstammobstgärten,
sind aus kulturhistorischen Gründen
und/oder aus Gründen des Natur-/Landschaftsschutzes geschützt.
Hecken, Feld- und Ufergehölze Hecken sowie Feld- und Ufergehölze sind grundsätzlich durch übergeordnetes Recht geschützt – unabhängig davon, ob diese Schutzobjekte in kommunale Planungsinstrumente (Gemeinde-Baureglement, Zonenplan) überführt wurden oder nicht (Art. 27 und 28 NSChG).
Verantwortung Die Verantwortung für den korrekten Umgang mit den geschützten Bäumen (Schutz, Pflege, Erhalt) liegt stets beim Grundeigentümer / bei der Grundeigentümerin.
Eingriffe Geschützte Einzelbäume bzw. Bäume im Baumschutzgebiet, in Baumreihen und in Hochstammobstgärten dürfen nicht beseitigt werden. Sie sind zu erhalten und fachgerecht zu pflegen (siehe Merkblatt «Fachgerechte Pflege» (> LINK). Für das Fällen oder das Entfernen wesentlicher Teile (Äste mit einem Durchmesser grösser 10cm, Entfernung von mehr als einem Drittel der Krone) benötigen Sie eine Bewilligung. Das Gesuchsformular (> LINK) reichen Sie bitte rechtzeitig vor der geplanten Massnahme bei der Abteilung Bau, Thunstrasse 1 ein.
Für Hecken sowie Feld- und Ufergehölze finden Sie Details zu den erlaubten und verbotenen Eingriffen in der Heckenrichtlinie.
Das Museum besteht seit 1984 und wird von der Gemeinde Münsingen getragen. Es ist Bestandteil des breiten kulturellen Angebots der Gemeinde. Zum Museum Münsingen gehören die Ausstellungsräume im Schloss, die Alte Öle und die römischen Mosaike.
Das Museum im Schloss Münsingen eröffnet jedes Jahr eine Sonderausstellung. Der Schwerpunkt liegt auf Themen, die von lokalgeschichtlicher Bedeutung sind und Bezüge zur regionalen und nationalen Kultur- und Sozialgeschichte aufweisen. In der Alten Öle finden Sie ein lebendiges Museum: Die Ölimanne demonstrieren Ihnen, wie auf den alten Geräten Öl gepresst wird. Auf dem Rundgang durch die alten Räume lernen Sie altes Handwerk kennen.
Römische Mosaike: Vor knapp 2000 Jahren stand an der Stelle der heutigen Kirche eine prächtige Villa mit eigenem Badehaus. Zwei erhaltene Mosaikböden aus dem Badehaus befinden sich heute auf dem Areal der Firma USM an der Thunstrasse 55.
Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis. Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.
Das ausgefüllte Gesuch und die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie direkt bei einer Geschäftsstelle vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, bei einem Kantonspolizeiposten oder am Schalter der Einwohnerdienste abgeben.
Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an das Strassenverkehrsamt sind CHF 14.00 zu bezahlen.
Gehbinderte Personen haben die Möglichkeit mit diesem Gesuch eine Parkkarte zu beantragen. Weitere Informationen rund um eine Parkkarte für gehbehinderte Personen und Fahrdienste erhalten Sie auf dem Link Informationen Parkkarte für gehbehinderte Personen.
Unter diesem Link finden Sie die nächsten Termine der eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Gemeindeabstimmungen und Gemeindewahlen finden in der Regel ebenfalls an diesen Terminen statt.
Der Rotkreuz-Fahrdienst steht all jenen Menschen offen, die nicht in der Lage sind ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen und unter Umständen auch auf Begleitung oder Betreuung angewiesen sind. Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer stellen sich und ihre Autos sowie ihre Freizeit für diesen Dienst zur Verfügung, der vorab medizinisch und therapeutisch bedingte Fahrten, aber auch die Teilnahme an sozialen Aktivitäten ermöglicht.
Rotkreuzfahrer sind Menschen, die soziale Verantwortung übernehmen. Sie begleiten den Fahrgast zum vereinbarten Termin und bringen ihn sicher wider nach Hause. Der Einsatz der Freiwilligen, ist hoch anzurechnen. Weitere Fahrerinnnen und Fahrer sind immer willkommen.
Der Rotkreuz-Fahrdienst ist ebenfalls EL-berechtigt. Auch dieser Dienst wird durch die Gemeinde Münsingen finanziell unterstützt.
Im Kanton Bern müssen alle Findeltiere der kantonalen Meldestelle gemeldet werden. Die Meldestelle wird vom Berner Tierschutz betrieben. Wird die Anzeigepflicht verletzt, macht man sich strafbar. Wenn Sie als Besitzerin/Besitzer ihr Haustier vermissen, können Sie sich an den Berner Tiersschutz wenden.
Tier gefunden: Die Meldungen können wie folgt aufgegeben werden: Telefon: 0800 1844 00 (gratis)
Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr meldestelle@bernertierschutz.ch
Tier vermisst: Die Meldungen können nur telefonisch vorgenommen werden: Telefon: 0900 1844 00 (kostenpflichtig) Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr
Gefundene Tiere werden auch im Internet unter www.stmz.ch publiziert.
Die Aufsichtskommission der Gemeinde Münsingen ist Aufsichtsstelle für Datenschutz. Im Rahmen dieser Aufgabe informiert die Kommission über die Bekanntgabe von Personendaten und die Möglichkeit der Datensprerre:
Bekanntgabe von Personendaten Damit eine Gemeinde ihre Aufgaben erfüllen kann, muss sie Daten von Personen, insbesondere im Bereich Einwohnerdienste, erheben können. An diesen Personendaten sind auch andere Stellen und Private interessiert. Die Einwohnerdienste muss Personendaten einer Amtsstelle bekannt geben, wenn diese gesetzlich dazu verpflichtet oder ermächtigt ist (z.B. Polizei, Betreibungsamt, Zivilstandsamt, Untersuchungsrichteramt, usw.). Auch an private Personen können die freien Einwohnerdaten (siehe unten) einer Einzelperson bekannt gegeben werden, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein schützenswertes Interesse (berechtigter Grund, z.B. Versicherung sucht neue Adresse einer versicherten Person, Firma sucht neue Adresse einer Person für Rechnungsstellung nachweist. Das Gesuch muss schriftlich und begründet sein oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Bei den genannten Datenbekanntgaben handelt es sich um Einzelauskünfte. Eine weitere Form der Datenbekanntgabe sind die sogenannten Listenauskünfte. Das heisst die systematisch geordnete Bekanntgabe von Daten einer bestimmten Personenkategorie (z.B. Adressen Senioren für Frauenverein oder Verein «gegenseitige Hilfe», Adressen Jugendliche für Jungschützenkurs oder andere Vereine). Diese Listenauskünfte müssen vom Gemeinderat bewilligt werden. Für kommerzielle Zwecke (Werbung) werden keine Daten bekannt gegeben.
Folgende Daten können Privaten auf schriftliches Gesuch hin und mit Beilage eines Interessennachweises bekannt gegeben werden:
Name und Vorname
Adresse
Heimatort
Geschlecht
Zivilstand
Beruf
Jahrgang
Datum Zu- und Wegzug
Titel
Sprache
Zivilrechtliche Handlungsfähigkeit
Alle übrigen Einwohnerdaten (z.B. vollständiges Geburtsdatum, Arbeitgeber, Zivilstandsdaten, Konfession, Massnahmen der sozialen Hilfe oder fürsorgerischen Betreuung) werden auch auf schriftliches Gesuch hin an Privatpersonen nicht erteilt.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Münsingen, tiefem Einkommen und keinen finanziellen Reserven (Bsp. geringes Lohneinkommen, Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, Bezügerinnen und Bezüger von IV und/oder Ergänzungsleistungen usw.) Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Für die amtliche Lebensmittelkontrolle ist das Kantonale Laboratorium Bern zuständig. Es überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen, Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden.
Die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland ist zuständig für Schlichtungsverfahren und Rechtsberatungen in der Gerichtsregion Bern-Mittelland. Sie ist zudem ausschliesslich zuständig in Gleichstellungsfragen.
Der Kanton Bern wie auch die Gemeinde Münsingen haben das Ziel, gemeinsam mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern Waldränder aufzuwerten und zu pflegen. Am Besten eignen sich südexponierte, nährstoffarme Waldränder für eine Aufwertung.
Finanzielle Entschädigungen Das Amt für Wald des Kantons Bern, wie auch die Gemeinde Münsingen unterstützen Waldrandaufwertungen und -pflege mit finanziellen Beiträgen wie folgt:
Beiträge Kanton Bern Ersteingriff: CHF 80.00 / Are
Folgeeingriff: CHF 40.00 / Are
Beiträge Gemeinde Münsingen Folgeeingriff: CHF 40.00 / Are
Um finanzielle Beiträge des Kantons zu erhalten muss der Waldrand zwischen 10 und 40 Meter tief und 150 Meter lang sein, wobei eine Aufteilung in gewissen Fällen möglich ist. Pflegemassnahmen werden frühestens zwei Jahre nach Ersteingriff entschädigt.
Ablauf und Kontakt bei Interesse an einer Aufwertung Haben Sie Interesse an einer Waldrandaufwertung? Ihr Förster Hansjörg Habegger, 079 222 45 47 beratet Sie gerne und unterstützt Sie beim Einreichen eines Beitragsgesuchs. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau gerne zur Verfügung.
BERNMOBIL ist für den Betrieb des Ortbus und der Regionalbuslinien zuständig. Der Ortsbus erschliesst alle Ortsteile mit dem Dorf-Zentrum / Bahnhof. Der Fahrplan umfasst die Schlaufen Sonnhalde, Spital, Brückreuti und Walke. In Münsingen verkehren Regionalbuslinien 161, 162, 163, 165, 167 und 168.
Tangento und Moonliner BERNMOBIL ist auch für die Tangento-Linie 160 (Konolfingen Dorf–Tägertschi–Münsingen–Rubigen–Belp Bahnhof nach Bern Flughafen) sowie die Moonliner verantwortlich.
Anfragen und Reklamationen Anfragen und Reklamantionen sind direkt dem jeweiligen Anbieter zu melden.
Die Siegelungsbeauftragten stellen gemäss kantonaler Inventarverordnung innert sieben Tagen das Siegelungsprotokoll dem zuständigen Regierungsstatthalter zuhanden der Steuerverwaltung zu. Sie kontaktieren die Angehörigen, die Erben, den Beistand / die Beiständin oder eine dem / der Verstorbenen nahestehende Person und erstellen mit diesen zusammen das Siegelungsprotokoll.
Die Siegelungsbeauftragten befassen sich im Weiteren auch mit Sperren und Entsperren von Bankkonten, Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Sie stellen die vermutlichen gesetzlichen Erben fest, leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.
Ist ein Nachlass überschuldet, haben die Erben zu prüfen, ob sie den Nachlass ausschlagen wollen, damit sie für die Schulden des Erblassers, der Erblasserin nicht aufkommen müssen. Eine Erbschaft kann innert drei Monaten seit Kenntnisnahme des Todesfalls beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ausgeschlagen werden (Formular).
Zwingend muss dabei berücksichtigt werden, dass die Erben sich vorgängig nicht in die Erbschaft einmischen, d.h. z.B. dass keine Rechnungen mehr bezahlt werden (Vermeidung von Gläubigerbevorzugung) oder auch keine Vermögenswerte an sich genommen werden dürfen usw.
Sämtlicher Feuerbrandbefall oder Verdacht auf Feuerbrand ist der Abteilung Bau oder direkt dem Feuerbrand-Kontrolleur Simon Schöni, Tel. 079 334 55 48 zu melden. Es besteht Meldepflicht! Der Kontrolleur wird die befallenen Bäume überprüfen und die allenfalls notwendigen Massnahmen in die Wege leiten.
Wichtig: Berühren Sie keine absterbenden Zweige und Pflanzenteile, es besteht grosse Verschleppungsgefahr.
Das Schienennetz zwischen Thun und Bern stösst mit den bestehenden Anlagen an die Kapazitätsgrenzen. Strassenseitig bestehen in den Hauptverkehrszeiten Netzüberlastungen, die zunehmend zu Rückstaus auf dem Hauptverkehrsstrassennetz im Raum Rubigen/Münsingen führen, mit Auswirkungen bis auf die Autobahn. Die Korridorstudie konzentriert sich auf die Problemanalyse und Massnahmenentwicklung in den Bereichen Siedlung, öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr. Ihre Ergebnisse dienen als Grundlage der Ortsplanung Münsingen sowie der Verkehrsplanung der Region Aaretal und des Kantons Bern.
Für das Halten und Führen von Taxis ist gemäss Bestimmungen des Taxireglements der Gemeinde Münsingen eine Bewilligung erforderlich. Zuständig ist die Gemeindepolizei. Die Kosten für Prüfungen, Halter- und Führerbewilligungen Taxi, sind in der Gebührenverordnung ersichtlich.
Bezüglich der Einreise und der unterschiedlichen Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige gibt Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf Webseite Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in der Gemeinde Münsingen auf, müssen Sie sich innert 14 Tagen als Wochenaufenthalter anmelden. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Bitte melden Sie den Wochenaufenthalt zuerst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Anschliessend hat die Anmeldung über das Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen.
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) vorzuweisen.
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie den Wochenaufenthalt bei uns melden. Anschliessend ist die Anmeldung als Wochenaufenthalter vorzunehmen. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Münsingen. Sie können den Wochenaufenthalt sowie die Verlängerung des Wochenaufenthaltes online melden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.
In der restaurierten 300-jährigen Ölmühle am Grabenbach zwischen Münsingen und Tägertschi werden die verschiedene Arbeitsgänge der ursprünglichen Ölpressung vorgeführt. Neben der Ölproduktion sind eine Knochenstampfe und eine Nagelschmiede als Nebenerwerbsbetrieb des Ölers zu sehen. Zu den Einrichtungen gehört zudem die Präsentation alter Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie eine reiche Sammlung an Lichtquellen und Lichtträgern vergangener Zeiten.
Der Spezialunterricht umfasst die Integrative Förderung (IF), die Logopädie (Logo), die Psychomotorik (PM) und das Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Der Spezialunterricht ist ein Angebot im Rahmen der Schule und wird vom Kanton finanziert. Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrperson in Absprache mit den Eltern.
An der Kultur- und Sportpreisverleihung werden Einzelpersonen und Gruppen für herausragende Leistungen in den jeweiligen Bereichen ausgezeichnet. Die Preissumme für den Kultur- und Sportpreis beträgt gesamthaft CHF 5‘000.00.
Sportpreis
Im Bereich Sport werden Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet, die durch herausragende sportliche Leistungen oder ein aussergewöhnliches Engagement aufgefallen sind.
Kulturpreis
Für den Kulturpreis werden Einzelpersonen oder Gruppen ausgezeichnet, die in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Kunst, Literatur, Brauchtum und Kulturvermittlung ausserordentliche Leistungen erbracht haben.
Münsinger Medaille
An der Kultur- und Sportfeier 2008 wurde zum ersten Mal die Münsinger Medaille für besondere Leistungen im Sport verliehen. Seither sind viele junge und ältere Münsinger Sporttreibende als Einzelkämpfer, in Gruppen oder Teams geehrt worden. Später wurde die Medaille auch an Kulturschaffende verliehen und für ausserordentliche Leistungen in einem Wissensgebiet.
Kennen Sie Personen, Gruppen oder Teams, welche im Sport, im Bereich Kultur oder für die Gesellschaft Besonderes geleistet haben? Gehören Sie vielleicht selber dazu?
Nomination
Die Kommission für Kultur, Freizeit und Sport lädt die Bevölkerung von Münsingen ein, Kandidatinnen und Kandidaten für den Kulturpreis, den Sportpreis und die Münsinger Medaille zu nominieren. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen in Münsingen wohnen oder tätig sein und können entweder von einer Drittperson vorgeschlagen werden oder sich selber bewerben. Die Nomination für 2025 ist hier auf diesem Link möglich.
Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Ausländerausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen. Die Abmeldebestätigung wird bei persönlicher Abmeldung am Schalter ausgehändigt. Wer sich bei der neuen Gemeinde online anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns kostenlos bestellt werden. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliches Vorsprechen am Schalter erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.
Alle Beiträge sind vor dem Redaktionsschluss bei der Redaktion anzumelden (siehe Anmeldeschluss). Die Redaktion entscheiden über den Druck und Umfang des Artikels. Bei Artikeln, die nach oder gar nicht angemeldet werden behält sich die Redaktion vor, diese nicht abzudrucken oder zu kürzen.
Publireportagen Die Gemeinde Münsingen bietet Klein- und Mittelbetriebe, Ladengeschäfte usw. aus Münsingen die Möglichkeit, sich im Münsinger Info auf einer Seite in Form einer Reportage vorzustellen. Die Reportage zeigt auf, welche Ziele, Produkte, Aufgaben, Dienstleistungen, Qualitäten usw. eine Firma hat. Sie gibt objektive Informationen über eine Firma und über die Produkte wieder. Eine Publireportage gibt die Möglichkeit, in erweiterter Form auf sich aufmerksam zu machen unterscheidet sich aber von normalen Inseraten durch den Inhalt, das heisst, es dürfen keine Aussagen gemacht werden, die eine direkte Werbung gegenüber potentiellen Kunden beinhalten.
Seniorinnen und Senioren begleiten regelmässig – während ein bis zwei Lektionen pro Woche – Klassen der Volksschule Münsingen. Sie stellen ihre Lebenserfahrung Kindern und Lehrpersonen zur Verfügung. Die gemeinsamen Tätigkeiten und Erlebnisse fördern generationenübergreifende, soziale Kontakte. Die Klassenhilfen leisten ihren Einsatz freiwillig und unentgeltlich.
Als die vom Kanton anerkannten Landeskirchen definiert die Verfassung des Kantons Bern vom 6. März 1993 die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche.
Im Wegweiser 65+ finden Sie viele nützliche Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Menschen ab 65 Jahren.
Nehmen Sie sich etwas Zeit und begeben Sie sich auf Entdeckungsreise durch ein buntes Angebot an Möglichkeiten, wie Sie diesen Lebensabschnitt nach Ihren Wünschen und Kräften gestalten können.
Das Altersleitbild dient dazu dazu, in Politik und Verwaltung verbindliche Haltungen und Leitsätze im Umgang mit dem Thema Alter zu verankern. Zusätzlich sollen auf der Grundlage eines ausgewiesenen Handlungsbedarfs konkrete, behördenverbindliche Massnahmen sowie die zu deren Umsetzung notwendigen Ressourcen bezeichnet und die Verantwortlichkeiten für die Bearbeitung definiert werden.
Münsinger App: Navigationsfunktion Defibrillatoren in der Gemeinde Münsingen In Zusammenarbeit mit dem Verein 65+ wurde die Münsinger App mit der Funktion «Defibrillatoren» erweitert. Beim Aktivieren navigiert Sie Ihr Handy direkt zum nächstgelegenen Defibrillator in Münsingen.
Colibri besteht seit dem Jahre 1999 in Münsingen. Seit Ende 2017 besteht Colibri als Verein mit Sitz in Münsingen.
Das Colibri Team besteht aus motivierten, qualifizierten Frauen, die sich für die Integration einsetzen. Der Verein Colibri bietet Angebote von Frauen für Frauen, mit dem Ziel, die soziale Vernetzung zwischen einheimischen und fremdsprachigen Frauen und ihren Kindern zu fördern. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Im interkulturellen Frauentreff des Colibri können Frauen mit und ohne Migrationshintergrund vielfältige Kontakte zu andern Frauen knüpfen. Die neuen Freundschaften unterstützen die Integration in die Gesellschaft und helfen mit, dass sich Frauen in der Schweiz heimisch fühlen.
Die Veloville Münsingen ist ein attraktiver Ort für Velofahrende. Münsingen engagiert sich überdurchschnittlich für die Veloförderung. Damit das Velo als Verkehrsmittel genutzt wird, sind gute Veloabstellplätze wichtig. Das Merkblatt «Veloabstellanlagen» gibt Tipps für Bauherren, Geschäfte, Liegenschaftsverwaltungen usw.
Selbsthilfe BE informiert und berät im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kostenlos rund um das Thema Selbsthilfe. Selbsthilfe BE vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen, unterstützt und begleitet den Aufbau von neuen Gruppen.
In einer Selbsthilfegruppe schliessen sich Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation oder mit demselben Anliegen zusammen. Die Gruppe funktioniert selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Die Selbsthilfe ist eine wertvolle Ergänzung zu anerkannten medizinischen und therapeutischen Angeboten und damit ein wichtiger Bestandteil im modernen Sozial- und Gesundheitssystem.
Die Entsorgungsgebühren für Gewerbekehricht und Grünabfälle in Containern werden nach Gewicht verrechnet. Dazu wird der geleerte Inhalt bei jeder Leerung gewogen. Damit beim Leeren das gemessene Gewicht des Containers der Eigentümerin / dem Eigentümer zugeordnet werden kann, müssen die Container mit einer Erkennungseinheit (Transponder) ausgerüstet werden.
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte usw.). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Mit dem ÖREB-Viewer können die ÖREB-Informationen für ein bestimmtes Grundstück aufgerufen werden.
Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorge, trotzdem müssen in dieser schweren Zeit eine ganze Reihe von Entscheidungen getroffen und Formalitäten erledigt werden. Diese Merkblätter hilft Ihnen dabei.
Die Gemeinde Münsingen stellt anspruchsberechtigten Eltern einen Betreuungsgutschein für die Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie aus. Für die Höhe des Gutscheines sind neben des Betreuungspensums sowie des Beschäftigungspensums der Eltern auch die finanziellen Verhältnisse der Familie massgebend. Sie können die Höhe mit dem Gutscheinrechner ermitteln.
Der Gutschein wird immer auf Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrages gewährt. Beispiel: Die Betreuung beginnt am 01.10.2024. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2024 vollständig bei der Gemeinde eingereicht werden.
Um einen Gutschein zu erhalten, müssen Sie als Eltern verschiedene Bedingungen erfüllen:
Sie sind wohnhaft in der Gemeinde Münsingen
Das massgebende Familieneinkommen liegt unter CHF 160'000.–
Das Beschäftigungspensum beträgt mindestens 20%, bei Paaren 120%
Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten liegt das Beschäftigungspensum bei mindestens 40%, bei Paaren 140%.
Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind:
Arbeitssuche
eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung
die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm
ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit
Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist.
Die Abteilung Soziales und Gesellschaft ist für die Prüfung der Gesuche und Ausstellung der Gutscheine zuständig. Die persönliche Beratung und ergänzende Auskünfte erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Münsingen oder über betreuungsgutschein@muensingen.ch.
Falls Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung nicht automatisch ermittelt worden ist, stellen Sie einen Antrag. Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres automatisch berechnet. Falls Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben, werden Sie vom Kanton Bern schriftlich darüber informiert.
Sie können jedoch einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
Ihr Anrecht kann nicht automatisch überprüft werden.
Ihre finanziellen Verhältnisse ändern sich dauerhaft und erheblich oder Ihre familiären Verhältnisse haben sich geändert.
Die Prämienverbilligung können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen; d.h. der Antrag muss im laufenden Jahr bis spätestens am 31. Dezember bei uns eintreffen.
Prämienverbilligung einfach erklärt
Wenn Sie auf das Video klicken, wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Youtube bzw. Google gesendet. Datenschutzinformationen
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Wer keiner oder einer geringen Erwerbstätigkeit nachgeht, muss sich zur Entrichtung dieser Beiträge als Nichterwerbstätige/r anmelden.
Die AHV/IV/EO unterscheiden zwischen Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden (Arbeitnehmende). Wer im Sinne der AHV/IV/EO als Selbständigerwerbend gilt, muss sich bei einer Ausgleichskasse entsprechend anmelden.
Die Gemeinde Münsingen baut jährlich neue Solaranlagen auf gut geeigneten gemeindeeigenen Gebäuden. Damit kann ein Teil des für den Betrieb der Gebäude benötigten Strom vor Ort produziert und direkt wieder verbraucht werden. Das senkt die Betriebskosten der Gebäude und schont das Stromnetz. Dank moderner Anlagenüberwachung können Stromproduktion der Anlage und Verbrauch der Gebäude jederzeit sowohl an einem Bildschirm im Schulhaus Rebacker und auch online eingesehen werden.
Schüleranlage Rebacker 2017 bauten Schülerinnen und Schüler des Schulzentrum Rebackers im Rahmen der Projekts «Jede Zelle zählt» ihre eigene Solaranlage auf dem Dach des Turnhallenwegs 8.
Solaranlage Lärchenhaus Auf dem Neubau wurde 2017 eine sogenannte Indach-Solaranlage eingebaut. Die Solaranlage bedeckt mit rund 1.3 m x 1.0 m grossen «Ziegeln» das ganze Dach vollständig und ersetzt damit ein normales Ziegeldach.
Solaranlage Prisma In Rahmen des Bau des Schulhaus Prisma wurde 2018 auf dem Flachdach eine aufgeständerte Ost-West-Anlage gebaut. Dank der Ost-West-Ausrichtung wird die Leistungsspitze im Vergleich zu einer nach Süden ausgerichteten Anlage etwas gebrochen. Das heisst, dass die Anlage am frühen Morgen und am Nachmittag etwas mehr Strom liefert als eine direkt nach Süden ausgerichtete Anlage.
Kindergarten Giesse 2019 wurde im Kindergarten Giesse die alte Heizung mit einer Grundwasser-Wärmepumpe ersetzt. Gleichzeitig wurde auf beiden Gebäuden eine Solaranlage gebaut. Damit lässt sich ein Teil des Stromverbrauchs der Wärmepumpe direkt decken. Überflüssiger Solarstrom wird zudem in Form von Warmwasser gespeichert. Erst in letzter Priorität wird der überschüssige Strom ins Netz der InfraWerkeMünsingen (IWM) eingespiesen.
Sporthalle Im Jahr 2019 haben die IWM auf der Sporthalle eine Solaranlage gebaut. Diese Anlage ist mit einer Leistung von 209 kWp eine der grössten auf dem Gemeindegebiet und ein richtiges Kraftwerk. Der Strom dieser Anlage fliesst direkt ins Stromnetz der IWM und dient zur Versorgung der Kunden der IWM.
Turnhalle Rebacker 2 Im Sommer 2020 wurde die Turnhalle Rebacker 2 saniert. Auf den nach Süden ausgerichteten Dächern wurde eine Indach-Solaranlage der Thuner Firma 3S Solar Plus eingebaut. Der Solarstrom wird in erster Linie in den eigenen Gebäuden verbraucht. In 2. Priorität wird der Solarstrom als Warmwasser für die Duschen gespeichert und erst in 3. Priorität ins Netz der IWM eingespiesen.
Schulanlage Tägertschi Im Herbst 2020 wurden auf dem Schulhaus und dem alten Lehrerhaus in Tägertschi je eine Solaralage installiert. Der Solarstrom wird in erster Linie in den eigenen Gebäuden verbraucht. In 2. Priorität wird der Solarstrom als Warmwasser sowie in einer Batterie gespeichert und erst in 3. Priorität ins Netz der BKW eingespiesen.
Die Feuerwehr ist grundsätzlich nicht zuständig für die Insektenbekämpfung. Darüber hinaus sind Hornissen, Wespen und Bienen überaus nützliche (und grundsätzlich friedfertige) Tiere: Hornissen und Wespen erbeuten beträchtliche Mengen an Schadinsekten, um diese an ihre Brut zu verfüttern, Bienen sind für die Bestäubung landwirtschaftlicher Kulturen unverzichtbar. Wann immer möglich, sollte deshalb ein friedliches Zusammenleben angestrebt werden. «Leben und leben lassen» ist hier eine gute Devise. Falls es jedoch heikle Orte wie Schulen und Kindergärten betrifft oder es für die Entfernung von unerwünschten Nestern eine Leiterstellung benötigt, bietet die Feuerwehr den professionellen Kammerjägern ihre Unterstützung an. Bitte beachten Sie, dass Hilfestellungen zur Entfernung von Wespennestern durch die Feuerwehr kostenpflichtig sind.
Vorgehen bei Wespen Wespen sind hellgelb/schwarz gestreift, ohne Haare und echte Räuber. Umsiedlung oder Entfernung von Wespennestern, werden von anerkannten Firmen fachmännisch ausgeführt. Für die Schädlingsbekämpfung auf dem Gemeindegebiet Münsingen empfehlen wir folgende Firma:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Firma INSEKTA Einsätze zur Schädlingsbekämpfung nach ihren Ansätzen in Rechnung stellt. Es steht den Betroffenen frei, andere auf diesem Gebiet tätige Firmen zu berücksichtigen.
Vorgehen bei Hornissen, Hummel und weiteren Insekten Gehen Sie wie bei den Wespen vor. Rufen Sie eine Fachperson für die Umsiedlung/Entfernung.
Vorgehen bei Bienen Bienen sind rundlich, haarig und haben dunkelgelbe Streifen. Sie sind gutmütig (keine Jäger) und werden als Nutztiere eingesetzt. Falls sich ein Bienenschwarm niedergelassen hat, kontaktieren Sie direkt einen der folgenden Imker:
Münsingen: Scheidegger Marco 079 546 25 36
Egger Hans Peter 079 333 60 26
Fahrni Ueli 079 442 30 38 (P) / 079 403 71 24 (G)
Schürch Michael 079 506 51 40
Moser Hans 077 470 94 76
Seit März 2022 müssen die Baugesuche via eBau eingereicht werden. Das Onlinesystem vereinfacht den Austausch zwischen den verschiedenen Behörden und spart viel Papier. Durch die Umstellung auf eBau werden die Baubewilligungsverfahren zukünftig weitgehend papierlos abgewickelt. Dadurch werden die Verfahren tendenziell effizienter, günstiger und ökologischer ausgeführt. Weiter ermöglicht eBau allen Beteiligten jederzeit Einblick in das Verfahren. Mit der Baubewilligungssoftware eBau werden die Gesuchstellenden Schritt für Schritt – ähnlich wie das Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung via TaxMe – durch das Baugesuch geführt. Dadurch können Fehler und unvollständige Angaben vermieden werden. Auch Vorabklärungen zu Bauvorhaben (Voranfragen) können bereits elektronisch durchgeführt werden. Die Software läuft webbasiert und benötigt nur einen üblichen Internet-Browser sowie einen BE-Login Zugriff. Eine entsprechende Registrierung muss vorab erfolgen.
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage müssen bei einer elektronischen Eingabe aber einige Unterlagen (Pläne, Nachweise, Eingabebestätigung usw.) weiterhin 2-fach in Papierform eingereicht werden.
Projekte «mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt» benötigen eine Umweltbaubegleitung (UBB). Der Bau der Entlastungsstrasse Münsingen stellte ein solches Projekt dar. Die UBB umfasste hier verschiedene Umweltbereiche wie Lärm-, Gewässer- und Bodenschutz sowie den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und aufkommenden invasiven Neophyten. Der Münsinger-Info-Artikel stellt das Vorgehen der UBB für den Bereich «Flora, Fauna, Lebensräume» vor. Dazu erhalten Sie den auführlichen Schlussbericht.
Die Schulsozialarbeit ist eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrpersonen. Die Schulsozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter arbeiten vor Ort in den Schulzentren und können bei sozialen Fragen und Problemen in der Schule und Familie beigezogen werden.
Zweck
Als Erwerberin/Erwerber eines Grundstücks können Sie bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn Sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Die Hauptwohnsitzbestätigung wird für das Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung zwingend benötigt. Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren betroffenen Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig.
Bezug
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf Ihrem Grundstück den Hauptwohnsitz hatte.
Die Hauptwohnsitzbestätigung kostet CHF 20.00 zuzüglich Porto.
Auf der Website Schulen Münsingen finden Sie das vielfältige Sportangebot des Schulsports und alle weiteren Informationen.
Für Fragen stehen Ihnen der verantwortliche Schulsport, Stefan Schneider 077 460 26 96 oder die entsprechende Kursleitung gerne zu Verfügung.
Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise haben ein Recht zur Ausübung ihrer Lebensweise. Sie sind dafür auf langfristig gesicherte oder provisorische Halteplätze angewiesen. Wichtig sind zudem Haltemöglichkeiten für Spontanhalte. Diese erfolgen in Absprache mit den betreffenden Grundeigentümerschaften meist auf Wiesenflächen oder leerstehenden Plätzen von Privaten oder der öffentlichen Hand.
Die Behörden, die Kantonspolizei und Grundeigentümer/-innen und Pächter/-innen werden gerade während der Sommermonate oftmals damit konfrontiert, dass Jenische, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise spontan Gelände für einen temporären Verbleib beanspruchen, da nach wie vor zu wenig offizielle Haltemöglichkeiten bestehen. Nicht immer sind solche Halte erwünscht.
Dieses Merkblatt soll zu einem einheitlichen Vorgehen bei Spontanhalten und unerwünschten Landnahmen von Jenischen, Sinti und Roma mit fahrender Lebensweise im Kanton Bern verhelfen. Es dient als Richtlinie zur fachlichen Unterstützung für Erstinterventionen. Weiterführende Informationen sind den nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen zu entnehmen.
Das Mobilitätskonzept ist ein wichtiges verkehrs- und raumplanerisches Instrument. Es trägt wesentlich dazu bei, dass übergeordnete und kommunale Ziele zur nachhaltigen Mobilität erreicht werden können. Ein Mobilitätskonzept kann in Planungs- und Baubewilligungsverfahren empfohlen oder verlangt werden und wird im Rahmen dieser Verfahren beurteilt und bewilligt. Ein Mobilitätskonzept kann auch freiwillig erarbeitet und umgesetzt werden. Die Abteilung Bau empfiehlt, das Mobilitätskonzept von einer erfahrenen Fachunternehmung ausarbeiten zu lassen.
Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder direkt online über das Onlineformular Abmeldung Wochenaufenthalt erfolgen.
Diese Online-Abmeldung ist nur für Wochenaufenthaltern bestimmt.
Für den Fall, dass die Gemeinde Münsingen von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhält die Bevölkerung am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort oder kann Notrufe an Blaulichtorganisationen absetzen lassen. Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe.
Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet usw.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, ist im Kanton Bern der Aufbau eines flächendeckenden Netzes an Notfalltreffpunkten (NTP) geplant, welcher im Ereignisfall in Betrieb genommen wird. Der Bevölkerung soll an diesen Orten Informationen und Hilfe angeboten werden. Vorgesehen ist beispielsweise:
das Absetzen von Notrufen an die Blaulichtorganisationen
die Weitergabe von Informationen zur aktuellen Situation
weitere ereignisabhängige Dienstleistungen
Wo finde ich den Notfalltreffpunkt?
Auch die Gemeinde Münsingen (inkl. Trimstein und Tägertschi) verfügt über einen eigenen Notfalltreffpunkt. Dieser befindet sich bei der Gemeindeverwaltung, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen. Im Ereignisfall markiert eine Fahne den Standort des Notfalltreffpunktes und die Umgebung wird mit Wegweisern ausgeschildert. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Behörden kommunizieren den Betrieb von Notfalltreffpunkten immer über Radio und AlertSwiss.
Neue Mobilität, die Spass macht und den Bewegungsradius erweitert
Die Senevita Dorfmatt freut sich darüber, Ihnen als jüngste Weiterentwicklung unseres Angebots zwei neue Fortbewegungsmöglichkeiten vorzustellen, welche nicht nur Spass machen, sondern auch den Bewegungsradius erweitern: Eine E-Rischka und ein Carvelo von carvelo2go stehen den Bewohnenden und der Öffentlichkeit für Ausflüge zur Verfügung.
Dieses Projekt ist in Zusammenarbeit der Senevita Dorfmatt, der Gemeinde Münsingen und Pro Velo entstanden.
Cargovelo beim Coop Münsingen Beim Coop Münsingen ist seit 2019 ein Cargovelo des Sharing-Anbieters «carvelo2go» stationiert und kann in Stundemiete ausgeliehen werden. Das Velo eignet sich für den Warentransport genauso wie für einen Ausflug mit zwei Kleinkindern. Regenverdeck, Sitzkissen und Gurte sind vorhanden. Das Velo kann auf www.carvelo2go.ch reserviert werden. Die Schlüsselabgabe erfolgt beim Kiosk des Coop Münsingen.
Eltern mit geringem Einkommen könnenein Gesuch für einen Gemeindebeitrag einreichen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Gesuch, mit dem Vermerk «Schulzahnpflege», an die Abteilung Finanzen.
Die Ehefrau der Mutter die gemäss Art. 255a Abs. 1 ZGB als anderer Elternteil gilt, und erwerbstätige Väter haben innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Urlaub, der über die EO entschädigt wird. Der Antrag erfolgt über den Arbeitgeber des Vaters bzw. der Ehefrau der Mutter, bei selbständig Erwerbstätigen über die zuständige Ausgleichskasse bzw. deren Zweigstelle.
Splitting ist die Einkommensteilung der Ehejahre nach einer Scheidung. Es wird empfohlen, das Splitting direkt nach der Ehescheidung in die Wege zu leiten.
Personen, die kurz vor Erreichen des Referenzalters (65) Ihre Arbeitsstelle verlieren können bis zum Bezug ihrer Altersrente Überbrückungsleistungen erhalten. Die Überbrückungsleistungen werden ähnlich berechnet wie Ergänzungsleistungen.
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