Der Kanton Bern wie auch die Gemeinde Münsingen haben das Ziel, gemeinsam mit den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern Waldränder aufzuwerten und zu pflegen. Am Besten eignen sich südexponierte, nährstoffarme Waldränder für eine Aufwertung.
Finanzielle Entschädigungen
Das Amt für Wald des Kantons Bern, wie auch die Gemeinde Münsingen unterstützen Waldrandaufwertungen und -pflege mit finanziellen Beiträgen wie folgt:
Beiträge Kanton Bern
Ersteingriff: CHF 80.00 / Are
Folgeeingriff: CHF 40.00 / Are
Beiträge Gemeinde Münsingen
Folgeeingriff: CHF 40.00 / Are
Um finanzielle Beiträge des Kantons zu erhalten muss der Waldrand zwischen 10 und 40 Meter tief und 150 Meter lang sein, wobei eine Aufteilung in gewissen Fällen möglich ist. Pflegemassnahmen werden frühestens zwei Jahre nach Ersteingriff entschädigt.
Ablauf und Kontakt bei Interesse an einer Aufwertung
Haben Sie Interesse an einer Waldrandaufwertung? Ihr Förster Hansjörg Habegger, 079 222 45 47 beratet Sie gerne und unterstützt Sie beim Einreichen eines Beitragsgesuchs.
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Bau gerne zur Verfügung.