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Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Kindertagesstätten / Kita

Abteilung Soziales und Gesellschaft

Insgesamt werden in Münsingen derzeit 151 Kita Plätze angeboten. In der Kita werden Kinder im Alter ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Der Kanton vergünstigt die ausserfamiliäre Kinderbetreuung mit einkommensabhängigen Betreuungsgutscheinen. Die Wahl der jeweiligen Kita steht den Eltern frei, alle vier Kitas in Münsingen sind für das System KIBON mit Betreuungsgutscheinen zugelassen. Die Gemeinde Münsingen bewilligt Betreuungsgutscheine ohne diese auf ein bestimmtes Kontinget zu beschränken. Aus diesem Grund muss keine zentrale Warteliste durch die Gemeinde geführt werden. Die Eltern können ihre Kinder bei einer oder mehreren Kita – auch ausserhalb von Münsingen – auf die Warteliste setzen lassen.

Folgende KITA sind in Münsingen tätig:

  • Kita Villa La Vida (kibe plus) 40 Plätze, Belpbergstrasse 17
  • Kita Ratatui 20 Plätze, PZM Psychiatriezentrum Münsingen AG
  • Kita Grendolin 30 Plätze, Thunstrasse 6
  • Kita Lorymatte 40 Plätze, Thunstrasse 16 A
  • Kita Waldi 21 Plätze, Belpbergstrasse 40


KIBON
Der Kanton vergünstigt die Betreuung in einer KITA oder bei Tageseltern mit einkommensabhängigen Beiträgen. Das Gesuch für einen Betreuungsgutschein muss zwingend über die Plattform KIBON gestellt werden.
Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann das Gesuch mit Hilfe der zuständigen Stelle der Gemeinde auch auf Papier beantragen. Ein Papiergesuch kann aber kostenpflichtig sein.  

Zuständigkeit KIBON
Das Team der AHV-Zweigstelle Münsingen ist für die Betreuungsgutscheine in KITA und bei Tageseltern zuständig. Sie sind unter folgender Telefonnummer erreichbar: 031 724 51 52 oder per Mail: betreuungsgutschein@muensingen.ch
Die KIBON Gesuche werden nach Eingang einer Aufnahmebestätigung durch die entsprechende Kita von der Gemeinde Münsingen überprüft und verfügt. Die Eltern erhalten nach Gutheissung des Antrags durch die Gemeinde Münsingen eine reduzierte Rechnung und die Gemeinde bezahlt dem Kanton einen Selbstbehalt von 20% der Normkosten.

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