Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutz
Informationen zum Kindesschutz
Sozialdienst

Kindesanerkennung (be.ch)
Vaterschaft und Anerkennung (be.ch)
Familienpflege (be.ch)

Unverheiratete Eltern können sich beim Sozialdienst zu folgenden Themen beraten lassen:

  • Anerkennung des Kindes und Vaterschaftsabklärung
  • Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge
  • Unterhaltsregelungen für die Gemeinden Gerzensee, Guggisberg, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Münsingen, Niedermuhlern, Oppligen, Riggisberg, Rubigen, Rüeggisberg, Rümligen, Rüschegg, Thurnen, Wichtrach
  • Minimale Besuchsrechtsregelung

Zu diesen Themen ist der Sozialdienst Münsingen auch im Auftrag der KESB Bern Mittelland Süd tätig.
 

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Bern Mittelland Süd führt der Sozialdienst folgende Aufträge durch:

  • Abklärung von Gefährdungsmeldungen über Kinder und Erwachsene.
  • Führen von Mandaten (Beistandschaften).
  • Ausarbeitung von Sorgevereinbarungen.


Pflegekinderaufsicht
Seit dem 01.01.2024 nimmt der Sozialdienst Konolfingen für die Region Bern Mittelland Süd die Aufsicht über Pflegekinderverhältnisse wahr: Pflegeverhältnisse (konolfingen.ch).

 

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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