Politische Einflussnahme der Stimmberechtigten

Die Einwohnergemeinde Münsingen verfügt seit dem Jahr 2001 über ein Parlament und führt aus diesem Grund keine Gemeindeversammlungen mehr durch. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, über bestimmte Geschäfte an der Urne mitzuentscheiden.

Was nun aber, wenn die Stimmberechtigten mit den Entscheiden des Parlaments nicht einverstanden sind oder eine Urnenabstimmung über ein bestimmtes Thema wünschen?

Die Gemeindeordnung gibt den Stimmberechtigten verschiedene Möglichkeiten der direkten Einflussnahme. Diese sind nachfolgend beschrieben:

Initiative

Mittels Unterschriftensammlung im Rahmen einer Initiative können die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Münsingen den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Reglements oder eines Beschlusses verlangen, der in ihre Zuständigkeit oder in die Zuständigkeit des Gemeindeparlamentes fällt.
Eine Initiative benötigt mindestens 500 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Münsingen.

Hängige Initiativen
Derzeit sind auf Gemeindeebene keine Initiativen hängig.

Referendum

Geschäfte, die das Gemeindeparlament unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschliesst, werden den Stimmberechtigten zum Beschluss unterbreitet, wenn dies 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses im amtlichen Anzeiger durch Unterschreiben des entsprechenden Begehrens verlangen.

Hängige Referenden
Derzeit sind auf Gemeindeebene keine Referenden hängig.

Volksmotion und Volkspostulat

50 Stimmberechtigte können durch Unterzeichnen einer Volksmotion oder eines Volkspostulats dem Gemeindeparlament ein begründetes Begehren unterbreiten, das Gegenstand einer Motion oder eines Postulates sein kann.

Hängige Volksmotionen und -postulate
Volksmotion - Wiedereröffnung der Skateparkanlage Schulhaus-Schlossmatte - Behandlung im Gemeindeparlament anlässlich der Sitzung vom 19.03.2024

Jugendmotion und Jugendpostulat

50 in der Gemeinde Münsingen wohnhafte Jugendliche können durch Unterzeichnen einer Jugendmotion oder eines Jugendpostulats dem Gemeindeparlament ein begründetes Begehren unterbreiten, das Gegenstand einer Motion oder eines Postulats sein kann.

Hängige Jugendmotionen und Jugendpostulate
Derzeit sind keine Jugendmotionen oder Jugendpostulate hängig.

Petition

Jede Person hat das Recht, Petitionen (Bittschriften) an Gemeindeorgane zu richten. Das zuständige Organ prüft und beantwortet die Petition spätestens innert sechs Monaten.

Hängige Petitionen
Derzeit sind keine Petitionen hängig.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
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Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

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