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Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Alimentenhilfe

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
Sozialdienst

Damit ein Kind von getrennten Eltern Alimente erhält, benötigen Sie eine gültige Unterhaltsregelung (gerichtliche Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte Unterhaltsvereinbarung). Wenn die Ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden, können Sie Alimentenbevorschussung und/oder Alimenteninkasso beantragen.

Alimentenbevorschussung ist möglich, wenn

  • Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
  • es sich um laufend geschuldete Alimente für minderjährige Kinder handelt.
  • es sich um laufend geschuldete Alimente für volljährige Kinder in Erstausbildung handelt, sofern das im Unterhaltstitel so vereinbart wurde.
  • das Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegt.


Alimenteninkasso/Inkassohilfe ist möglich, wenn

  • Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
  • es sich um Alimentenschulden handelt.
  • es sich um nachehelichen Unterhalt für Geschiedene handelt.

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