Damit ein Kind von getrennten Eltern Alimente erhält, benötigen Sie eine gültige Unterhaltsregelung (gerichtliche Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte Unterhaltsvereinbarung). Wenn die Ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden, können Sie Alimentenbevorschussung und/oder Alimenteninkasso beantragen.
Alimentenbevorschussung ist möglich, wenn
- Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
- es sich um laufend geschuldete Alimente für minderjährige Kinder handelt.
- es sich um laufend geschuldete Alimente für volljährige Kinder in Erstausbildung handelt, sofern das im Unterhaltstitel so vereinbart wurde.
- das Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegt.
Alimenteninkasso/Inkassohilfe ist möglich, wenn
- Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
- es sich um Alimentenschulden handelt.
- es sich um nachehelichen Unterhalt für Geschiedene handelt.