Die Gemeinde Münsingen stellt anspruchsberechtigten Eltern einen Betreuungsgutschein für die Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesfamilie aus. Für die Höhe des Gutscheines sind neben des Betreuungspensums sowie des Beschäftigungspensums der Eltern auch die finanziellen Verhältnisse der Familie massgebend. Sie können die Höhe mit dem Gutscheinrechner ermitteln.
Der Gutschein wird immer auf Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrages gewährt. Beispiel: Die Betreuung beginnt am 01.10.2024. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2024 vollständig bei der Gemeinde eingereicht werden.
Um einen Gutschein zu erhalten, müssen Sie als Eltern verschiedene Bedingungen erfüllen:
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Sie sind wohnhaft in der Gemeinde Münsingen
- Das massgebende Familieneinkommen liegt unter CHF 160'000.–
- Das Beschäftigungspensum beträgt mindestens 20%, bei Paaren 120%
- Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten liegt das Beschäftigungspensum bei mindestens 40%, bei Paaren 140%.
Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind:
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Arbeitssuche
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eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung
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die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm
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ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit
Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern:
Betreuungsgutscheine – Familienportal des Kanton Bern
Die Abteilung Soziales und Gesellschaft ist für die Prüfung der Gesuche und Ausstellung der Gutscheine zuständig. Die persönliche Beratung und ergänzende Auskünfte erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle Münsingen oder über betreuungsgutschein@muensingen.ch.