Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den Link eUmzugCH machen.
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Umzug bitte ebenfalls der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Für die Adressänderung/Umzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Adressänderungen von Ausländischen Staatsangehörigen müssen wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern melden. Eine Neuausstellung des Ausländerausweises erfolgt nur, wenn die biometrischen Daten in einem Ausweiszentrum neu erfasst werden müssen. Es entstehen in jedem Fall Gebühren. Die Bezahlung erfolgt am Schalter bei der Abholung des neuen Ausländerausweises oder werden in Rechnung gestellt, wenn keine Vorsprache nötig ist.