Überzeitbewilligung (Betriebsbewilligung)

Überzeitbewilligung (Betriebsbewilligung)
Gesuchsformular
Gemeindepolizei

Das Gesuchsformular kann auf der Webseite der Regierungsstatthalterämter heruntergeladen werden. Einzureichen ist das Gesuch bei der Gemeindepolizei.

Laut GGG Art. 14 und GGV Art. 18 können pro Jahr maximal 24 Überzeitbewilligungen für einen Betrieb durch das Regierungsstatthalteramt erteilt werden. Die Gemeindepolizei hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Falls es infolge Überzeit zu Reklamationen kommt, z.B. wegen Lärm, kann die Anzahl der Bewilligungen pro Jahr eingeschränkt werden.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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