Das ausgefüllte Gesuchsformular können Sie bei der Gemeindepolizei einreichen.
Laut GGG Art. 14 und GGV Art. 18 können pro Jahr maximal 24 Überzeitbewilligungen für einen Betrieb durch das Regierungsstatthalteramt erteilt werden. Die Gemeindepolizei hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Falls es infolge Überzeit zu Reklamationen kommt, z.B. wegen Lärm, kann die Anzahl der Bewilligungen pro Jahr eingeschränkt werden.