Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in der Gemeinde Münsingen auf, müssen Sie sich innert 14 Tagen als Wochenaufenthalter anmelden. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Bitte melden Sie den Wochenaufenthalt zuerst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Anschliessend hat die Anmeldung über das Onlineformular Anmeldung Wochenaufenthalt oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen.
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) vorzuweisen.