Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Arbeitgeber. Mütter die selbständigerwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind, reichen die Anmeldung direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse bzw. deren Zweigstelle ein.