Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie den Wochenaufenthalt bei uns melden. Anschliessend ist die Anmeldung als Wochenaufenthalter vorzunehmen. Der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleibt dabei in der Gemeinde Münsingen. Sie können den Wochenaufenthalt sowie die Verlängerung des Wochenaufenthaltes online melden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.