Gemäss kantonaler Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vollziehen die Gemeinden die Feuerungskontrolle. Sie bestimmen dazu eine für die Durchführung der Kontrollen zuständige Person. Für Münsingen ist dies Kreiskaminfegermeister Roland Morgenthaler.
Kontrollrhythmus
Die Feuerungsanlagen müssen in der Regel alle zwei Jahre kontrolliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung des Kontrollrhythmus auf vier Jahre möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amt für Wirtschaft (AWI). Der Inhaber der Anlage muss dem Feuerungskontrolleur Zugang zur Anlage gewähren. Die Kontrolle wird rechtzeitig angekündigt.
Sanierung
Erfüllt eine Anlage die Emissionsgrenzwerte für die Feuerungskontrolle nicht und kann die Anlage auch nicht entsprechend einreguliert werden, verfügt die Gemeinde eine Sanierungsfrist (in der Regel sechs Jahre).
Gebühren
In der Gebührenverordnung der Gemeinde sind die für die Feuerungskontrollen zu erhebenden Gebühren festgehalten. Sie stützen sich auf den Muster-Gebührentarif des Kantons.