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Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Hauptwohnsitzbestätigung

Onlineformular Hauptwohnsitzbestätigung
Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Einwohnerdienste

Zweck
Als Erwerberin/Erwerber eines Grundstücks können Sie bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn Sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Die Hauptwohnsitzbestätigung wird für das Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung zwingend benötigt. Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren betroffenen Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig.

Bezug
Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf Ihrem Grundstück den Hauptwohnsitz hatte.

Die Hauptwohnsitzbestätigung kostet CHF 20.00 zuzüglich Porto.

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