Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Abmeldung/Wegzug Schweizer Staatsangehörige

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)
Einwohnerdienste

erWer von Münsingen wegzieht, muss sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen.

Für die Abmeldung / Wegzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.

Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls den InfraWerkeMünsingen.
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.

Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen