erWer von Münsingen wegzieht, muss sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen eines amtlichen Ausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen.
Für die Abmeldung / Wegzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls den InfraWerkeMünsingen.
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.
Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf.