Öffentliche Anlässe/Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt.
Eingabefristen
Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens
– 20 Tage
– 60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen,
– 90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen.
Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen brauchen, erfahren Sie hier: Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Das Gesuch kann in Münsingen auch digital eingereicht werden: Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem der Fragebogen Durchführung einer Veranstaltung einzureichen.