Wer das Referenzalter (65 Jahre) erreicht hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente der AHV. Zusätzlich muss während mindestens einem vollen Beitragsjahr AHV-Beiträge angerechnet werden können. Es wird empfohlen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen.