Wenn Sie an Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, ist in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung einzuholen. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, Gartenhäuschen usw. Ist das Verfahren gut geplant und rechtmässig, wird Ihnen die zuständige Behörde die Baubewilligung rasch erteilen können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau. Auskunftserteilung sowie einfache Voranfragen werden kostenlos beantwortet. Eine Voranfrage kann oft viel Ärger und Zeitverlust ersparen.
Baubewilligungspflicht
Grundsätzlich benötigen alle Bauvorhaben eine Baubewilligung (Art. 4 BewD).
Art. 5 bis 7 des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD) regelt Fälle, die keine Baubewilligung benötigen.
Was muss ich bei der Abteilung Bau einreichen?:
- Amtliches Baugesuchsformular (eBau)
- Weitere Formulare mit der Ziffer 5 je nach Bauvorhaben. Diese Formulare mit Ziffer 5 finden Sie hier auf dem Link des Kantons Bern.
- Situationsplan 1:500 und die Grundstückliste, zu bestellen beim Kreisgeometer
- Projektpläne im Massstab 1:100
- Für Grenz- und Näherbaurechte ist die schriftliche Zustimmung der Nachbarn erforderlich
Wichtig:
Sämtliche Unterlagen sind mindestens im Doppel, datiert und durch die Bauherrschaft, den Projektverfasser und den Grundeigentümer unterzeichnet bei der Abteilung Bau einzureichen.
Mit der Einreichung der Baugesuchsunterlagen sind gleichzeitig auch die Profile aufzustellen.
eBau – Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Das Baugesuch ist zudem elektronisch zu erfassen und einzureichen. Hier gelangen Sie auf die Website von eBau.