Feuerwerk

Feuerwerk
Kategorien der pyrotechnischen Gegenstände
Gemeindepolizei

In Münsingen besteht keine Bewilligungspflicht für das Abbrennen eines Feuerwerkes im privaten Rahmen (z. B. anlässlich einer Geburtstagsfeier). In jedem Fall sind aber die Vorgaben betreffend Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) und die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem ist die vorgängige Information über ein geplantes Feuerwerk an die Gemeindepolizei erwünscht.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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