Für die Aussen- und Strassenreklame gelten die kantonalen Bestimmungen. Das Recht, Plakate jeder Grösse, Kleber, usw. auf öffentlichem Grund anzubringen, steht ausschliesslich der Gemeinde zu. Der Gemeinderat kann das Anschlagen von Plakaten vertraglich privaten Unternehmen übertragen (Werbe- und Anschlagsrecht). Verboten ist dies insbesondere an Bäumen, Leitungsstangen, Zäunen und öffentlichen Bauten. Die Gemeinde entfernt – allenfalls unter Kostenfolge – Plakate und Reklamen, welche ohne Bewilligung oder unbefugt angebracht worden sind, und erstattet gegebenenfalls Anzeige.
Wenn Sie eine Veranstaltung bewerben möchten, besteht die Möglichkeit die Ortseingangstafeln oder Plakatständer zu mieten.
Plakatsäulen
In der Gemeinde Münsingen stehen fünf Plakatsäulen zur Verfügung. Eine Seite dieser Säulen ist öffentlich zugänglich und kann eigenständig für Plakate genutzt werden. Zwei Seiten werden von der Gemeinde bewirtschaftet.
Wenn Sie die Plakatierung durch die Gemeinde in Anspruch nehmen möchten, können Sie bis zu 6 Plakate (maximal im Format A3) bei der Abteilung Bildung, Kultur und Sport, abgeben. Diese Plakate werden in der Regel jeweils am Montag, etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung, kostenlos ausgehängt und nach der Veranstaltung wieder entfernt.
Es werden nur Plakate für Veranstaltungen und Anlässe ausgehängt, welche in Münsingen, Trimstein oder Tägertschi stattfinden. Bei Anlässen in anderen Gemeinden bitten wir Sie, die Plakate selbstständig auf der öffentlichen Seite der Plakatsäulen anzubringen.
Standorte der Plakatsäulen
- Bahnhof, vis à vis Post
- Schlossgutplatz
- Erlenau, bei Kreuzung Belpbergstrasse / Ahornweg
- Dorfplatz bei Coop
- Trimstein Schulhaus