Ihren ausländischen Führerausweis dürfen Sie während 12 Monaten ab der Einreise in die Schweiz benutzen. Führen Sie berufsmässig in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge (z. B. Lastwagen, Taxi) Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F, benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt den entsprechenden schweizerischen Führerausweis. Wir empfehlen deshalb, Ihren Antrag vor Ablauf der 12 Monate einzureichen. Nach dieser Frist sind Sie mit dem ausländischen Führerausweis in der Schweiz nicht mehr fahrberechtigt.
Die aktuellen Gesuchsunterlage, den genauen Ablauf und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern.
Das ausgefüllte Gesuch und die vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt verlangten Unterlagen können Sie direkt bei einer Geschäftsstelle vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, bei einem Kantonspolizeiposten oder am Schalter der Einwohnerdienste abgeben.
Für die Überprüfung der Personalien und das Weiterleiten der Gesuchsunterlagen durch die Einwohnerdienste an das Strassenverkehrsamt sind CHF 14.00 zu bezahlen.