Falls Ihr Anrecht auf Prämienverbilligung nicht automatisch ermittelt worden ist, stellen Sie einen Antrag.
Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres automatisch berechnet. Falls Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben, werden Sie vom Kanton Bern schriftlich darüber informiert.
Sie können jedoch einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Ihr Anrecht kann nicht automatisch überprüft werden.
- Ihre finanziellen Verhältnisse ändern sich dauerhaft und erheblich oder Ihre familiären Verhältnisse haben sich geändert.
Die Prämienverbilligung können Sie nur für das laufende Kalenderjahr beantragen; d.h. der Antrag muss im laufenden Jahr bis spätestens am 31. Dezember bei uns eintreffen.
Prämienverbilligung einfach erklärt