Für das Halten und Führen von Taxis ist gemäss Bestimmungen des Taxireglements der Gemeinde Münsingen eine Bewilligung erforderlich.
Zuständig ist die Gemeindepolizei. Die Kosten für Prüfungen, Halter- und Führerbewilligungen Taxi, sind in der Gebührenverordnung ersichtlich.