Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert
Münsingen von Gerzensee aus fotografiert

Hilflosenentschädigung AHV

Informationen zur Hilflosenentschädigung der AHV
Abteilung Soziales und Gesellschaft, AHV-Zweigstelle Münsingen

Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist kann eine Hilflosenentschädigung beantragen, wenn:

  • Sie in leichten, mittleren oder schweren Grad hilflos sind
  •  die Hilflosigkeit seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen besteht
  •  kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus der Militärversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung besteht

Hilflos sind Sie, wenn Sie für alltägliche Lebensverrichtungen, wie z. B. Essen, Ankleiden/Ausziehen, Körperpflege, usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen