Hilflosenentschädigung AHV

Hilflosenentschädigung AHV
Hilflosenentschädigung der AHV
AHV-Zweigstelle Münsingen

Wer in der Schweiz wohnt und versichert ist kann eine Hilflosenentschädigung beantragen, wenn:
– Sie in leichten, mittleren oder schweren Grad hilflos sind
– die Hilflosigkeit seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen besteht
– kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung aus der Militärversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung besteht

Hilflos sind Sie, wenn Sie für alltägliche Lebensverrichtungen, wie z. B. Essen, Ankleiden/Ausziehen, Körperpflege, usw. dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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