Bitte schreiben Sie uns für eine Adressauskunft einen Brief, eine E-Mail an einwohnerdienste(at)muensingen.ch oder melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste. Telefonisch werden keine Adressauskünfte an Drittpersonen aus dem Einwohnerregister erteilt. Jedem Auskunftsbegehren ist ein Interessennachweis beizulegen. Einzelauskünfte aus dem Einwohnerregister sind gemäss der Gebührenverordnung der Gemeinde Münsingen kostenpflichtig. Die Gebühr wird auch verrechnet, wenn die Person nicht im Einwohnerregister eingetragen ist.
Gemäss dem Datenschutzgesetz des Kantons Bern dürfen wir Drittpersonen nur folgende Personendaten bekanntgeben:
- Namen
- Vornamen
- Beruf
- Geschlecht
- Adresse
- Zivilstand
- Heimatort
- Datum des Zu- und Wegzuges
- Jahrgang
Wenn die betroffene Person nicht mehr in der Gemeinde Münsingen wohnhaft ist, dürfen wir Ihnen lediglich die Wegzugsgemeinde mitteilen. Sollten die Personendaten nach Art. 13 des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern im Einwohnerregister gesperrt sein, dürfen wir Ihnen keine Auskunft erteilen.
Sollte die betroffene Person leider verstorben sein, dürfen wir Ihnen gemäss Art. 13 der Datenschutzverordnung des Kantons Bern nur die oben aufgeführten Personendaten und eine Kontaktadresse angeben. Das Todesdatum dürfen wir Ihnen nicht mitteilen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktperson der verstorbenen Person.