Wenn Sie von Münsingen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tage des Wegzugs bei der Abteilung Einwohnerdienste abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Ausländerausweises oder über den Link eUmzugCH erfolgen.
Die Abmeldebestätigung wird bei persönlicher Abmeldung am Schalter ausgehändigt. Wer sich bei der neuen Gemeinde online anmelden kann, benötigt keine Abmeldebestätigung. Ansonsten kann diese bei uns kostenlos bestellt werden. Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliches Vorsprechen am Schalter erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.
Bitte melden Sie Ihren Umzug ebenfalls den InfraWerkeMünsingen.
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.