Anspruchsberechtigt sind Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in der Gemeinde Münsingen, tiefem Einkommen und keinen finanziellen Reserven (Bsp. geringes Lohneinkommen, Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, Bezügerinnen und Bezüger von IV und/oder Ergänzungsleistungen usw.) Diese Aufzählung ist nicht vollständig.