Die Gemeindepolizei ist zuständig für die Amts- und Vollzugshilfe zu Gunsten anderer Gemeinden, der Regierungsstatthalterämter, der Betreibungs- und Konkursämter sowie der Gerichtsbehörden. Dabei geht es um die Unterstützung dieser Behörden, sofern sie für die eigene Aufgabenerfüllung darauf angewiesen sind.