Testament

Testament
Siegelungs- und Erbschaftsdienst

Hinterlegung Testament

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner von Münsingen kann gegen eine Gebühr zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament bei der Präsidialabteilung hinterlegen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidialabteilung quittieren den Empfang der letztwilligen Verfügung und deponieren diese im Tresor. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen.

 

Testamentseröffnung: Gemeinde oder Notar

Je nach Höhe der Hinterlassenschaft stellt der Erbschaftsdienst der Gemeinde oder ein dafür bestimmter Notar die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmer das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testaments, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.

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Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr*
*Der Schalter der Einwohnerdienste (Neue Bahnhofstrasse 4) ist am Montag bis 18.00 Uhr geöffnet.

Dienstag
Vormittags geschlossen
14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.30 bis 11.30 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt

Gemeinde Münsingen
Neue Bahnhofstrasse 4
3110 Münsingen

031 724 51 11
E-Mail

Münsingen im Film

Link zu Münsinger Film (Öffnet neues Fenster)
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