Für einen Verkaufs- oder Informationsstand ist keine Bewilligung notwendig (ausgenommen wenn Speisen und Getränke verkauft werden). Das Einverständnis des Grundeigentümers muss aber in jedem Fall vorgängig eingeholt werden. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der Verkehr dürfen nicht behindert werdnen. Zugänge müssen frei bleiben. Wenn Sie Drucksachen verteilen, achten Sie bitte darauf, dass dies zu keiner Verunreinigung des öffentlichen Grundes führt.