Eine Begegnungszone kann zu mehr Aufenthaltsqualität und Sicherheit im Strassenraum beitragen, sei das in den Wohnquartieren, an zentraler Lage oder an Verkehrsknotenpunkten. Aber nicht jede Strasse eignet sich als Begegnungszone.
Kriterien für Begegnungszonen in Wohnquartieren
Als erster Schritt für die Einrichtung einer Begegnungszone auf verkehrsarmen Quartierstrassen müssen die folgenden Kriterien geprüft bzw. erfüllt werden:
- Es handelt sich nicht um eine Hauptstrasse bzw. Basiserschliessungsstrasse.
- Der Strassenabschnitt wird nicht vom öffentlichen Linienverkehr befahren.
- Der Strassenabschnitt bildet eine klar abgrenzbare Einheit.
- Der Strassenabschnitt liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone.
- Durch den Strassenabschnitt führt kein nennenswerter Durchgangverkehr.
- Die Initiative für eine BGZ kommt aus Anwohnerschaft und ist in dieser mind. zu 2/3 abgestützt und dokumentiert.
- Die Einrichtung einer Begegnungszone ist mit wenigen Massnahmen möglich.
Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, prüft die zuständige Infrastrukturkommission die verkehrs- und sicherheitstechnischen Fragen und fällt den Entscheid.
Begegnungszone an zentraler Lage oder Verkehrsknotenpunkten
Wenn ein grosses öffentliches Interesse besteht, können Begegnungszonen auch an zentralen Lagen oder bei Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden. Auch hier müssen Voraussetzungen erfüllt sein, wie eine positive verkehrstechnische und sicherheitstechnische Prüfung und ein hoher Anteil von Fuss- und Veloverkehr.
Weiters Vorgehen
Möchten Sie in Ihrer Strasse eine Begegnungszone realisieren und sind oben genannte Rahmenbedingungen erfüllt?
Nehmen Sie mit der Abteilung Bau Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.