Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA)

Schutzraum-Zuweisungsplanung (ZUPLA)
http://www.zso-muensingen.ch/
Zivilschutzorganisation Aaretal (ZSO)

Medienmitteilung Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat am Donnerstag, 03.03.2022 ein Faktenblatt erstellt welches laufend an die neusten Informationen und Lagen angepasst wird. Das Faktenblatt finden Sie hier.


Fragen zu Schutzraumzuweisung

  • Aktuell werden keine Auskünfte über die Zuweisungsplanung gegeben. Die Zuweisungsplanung erfolgt nach einem Auftrag durch den Kanton.
  • Die Zuweisungsplanung wird nicht Tagesaktuell geführt. Die Gemeinde Münsingen ist in der Lage, bei einem Auftrag durch den Bund oder Kanton die Zuweisung innerhalb von weniger als einem Monat sicherzustellen.
  • Natürlich werden die Bemühungen um eine aktuelle Zuweisungsplanung in den nächsten Tagen sicherzustellen intensiviert.
  • Die aktuelle Schutzraumbilanz der Gemeinde Münsingen finden Sie auf diesem Link: Bevölkerungsschutz Kanton Bern, Schutzplatzbilanz

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an zivilschutz@muensingen.ch

Wir empfehlen Ihnen die App «AlertSwiss» auf Ihrem Smartphone einzurichten. Über diese App werden Sie über Katastrophen und Notlagen informiert. Der Bund nutzt «AlertSwiss» ebenfalls zur Alarmierung der Bevölkerung.

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Die Vorgaben bezüglich der ZUPLA sind in den „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 20. Dezember 2012 festgelegt. Unter anderem ist in diesen Weisungen Folgendes festgehalten:

  • Zielsetzung des Schutzraumbaus und der ZUPLA ist, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fusswegdistanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fusswegdistanz) ein vollwertiger Schutzplatz bereit gestellt wird.
  • Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung der Steuerung des Schutzraumbaus (Ziff. 27).
  • Die Ergebnisse der ZUPLA sind spätestens nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt (Art. 5 Abs. 6 BZG) bekannt zu geben.
  • Die Schutzraumzuweisung wird mittels einer speziellen Software elektronisch bearbeitet und ein- bis zweimal jährlich aktualisiert. Entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes ist es möglich, innert weniger Minuten eine Zuweisung der Wohnbevölkerung nach bestimmten Kriterien (Beibehaltung Familien- und Wohngemeinschaften, kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum etc.) vorzunehmen und die entsprechenden Infromationsunterlagen vorzubereiten und zu verteilen. Auf Grund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen etc.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der Zupla informiert, da dieser jeweils lediglich eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.
  • Die Schutzräume sind grundsätzlich auf eine Nutzung bei bewaffneten Konflikten ausgerichtet, bei welchen der Bundesrat gemäss Sicherheitsbericht von einer längeren Vorwarnzeit ausgeht. Diese wird zwingend benötigt, um die Schutzräume, welche in der Regel als Kellerräume etc. genutzt werden, bereit zu stellen.
  • Da die Gemeinde Münsingen ausserhalb der Kernkraftwerkzonen 1 oder 2 liegt, erübrigt sich das Problem eines kurzfristigen Schutzraumbezuges bei einem allfälligen KKW-Störfall. Sollte ein solcher Störfall ein grösseres Ausmass annehmen, müsste eher mit einer horizontalen Evakuierung gerechnet werden als mit einem Schutzraumbezug. Der Kanton wird mit der Notfallschutzverordnung des Bundes verpflichtet, für solche Fälle die entsprechenden Planungen vorzunehmen.

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