Förderprogramm Energiewende

Förderprogramm Energiewende
Übersicht Förderprogramm Kanton Bern
Abteilung Bau, Bau, Planung, Umwelt

Die Verminderung des CO2-Ausstosses und damit die Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sind der Gemeinde Münsingen ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund fördert Münsingen Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Heizungsersatz, energetische Sanierungen und Beratung, die einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten.

Das Förderprogramm Energiewende basiert auf Reglement und Verordnung über den Ausgleich von Planungsvorteilen. Der vorliegende Leitfaden zeigt auf, welche energieeffizienten Systeme und Lösungen die Gemeinde Münsingen mit Förderbeiträgen unterstützt und welche Bedingungen dafür gelten.

Schwerpunkte des Förderprogramms sind:

  • Beratung Eigentümer/Bauherrschaften
  • Ersatz fossiler Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern
  • Förderung von energetischen Gebäudesanierungen
  • Erstellung eines GEAK Plus

 

Allgemeine Bedingungen und Auflagen zum Förderprogramm Energiewende

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. Auszahlungen erfolgen nur solange das vom Gemeinderat genehmigte Budget von CHF 250‘000.00 ausreicht. Das Förderprogramm läuft nach dem Motto „first come-first serve“ (Eingangsdatum des Fördergesuchs bei der Gemeinde)
  • Es werden nur Beiträge an Anlagen und Sanierungen ausgerichtet für welche das Fördergesuch beim Kanton nach dem 15.03.2022 eingereicht worden ist.
  • Die Laufzeit des Programms ist längstens vom 15.03.2022 bis 15.03.2025.
  • Die Massnahmen müssen innerhalb der Gemeinde Münsingen ausgeführt werden oder einen direkten Bezug zur Gemeinde aufweisen.
  • Pro Gebäude/Objekt kann für den gleichen Fördertatbestand während 10 Jahren nur ein Förderbeitrag ausbezahlt werden.
  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen: Mit einem Gesuch „Gesamtsanierung“ kann nicht gleichzeitig ein Gesuch „Heizungsersatz“ für denselben Standort eingereicht werden.
  • Beiträge für Energieberatung sind auf max. 1 pro Gebäude/Objekt beschränkt.

 

Weiterführende Informationen und Links

Eine gute Übersicht über die aktuellen Fördergelder im Energiebereich bietet die Website www.energiefranken.ch. Wir stellen hier die wichtigsten Förderinstrumente in Münsingen kurz vor:
 

Energieberatung

Ganz egal, ob Sie "nur" eine Solaranlage bauen, eine Heizung ersetzen oder ein ganzes Haus sanieren möchten – es lohnt sich, Ihre Situation zu einem frühen Zeitpunkt und ohne Zeitdruck mit unabhängigen Energieexperten zu besprechen. Diese können Ihnen dank jahrelanger Erfahrung und breitem Wissen wertvolle und neutrale Tipps für Ihr Bauvorhaben geben. Dank guter Beratung entstehen sinnvolle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen, die einen langfristigen Mehrwert bieten - was häufig noch wertvoller ist als einmalige Fördergelder.

Die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland bietet Beratung per Mail, Telefon und auch Beratungen bei Ihnen vor Ort an (Hausbesuche). Die Kosten für die Energieberatung werden vollständig von der Gemeinde Münsingen getragen (bis zu CHF 500.00 pro Beratung). Ebenso beraten die Mitarbeitenden der Abteilung Bau und der InfraWerke Münsingen Sie gerne bei Vorhaben im Energiebereich.

Solaranlagen

Anlagen, die Strom produzieren, sogenannte PV-Anlagen, werden mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von ca. 20-25 % der Installationskosten gefördert. Entsprechende Gesuche sind nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zu stellen. Hier können Sie die Höhe Ihres Förderbeitrags berechnen und eine Förderung beantragen.

Anlagen, die Warmwasser produzieren, sogenannte thermische Solaranlagen, werden durch das Förderprogramm des Kantons Bern gefördert. Entsprechende Gesuche sind vor Baustart zu stellen. Förderbeiträge thermische Solaranlagen
 

Ersatz von Öl- und Elektroheizungen

Zusätzlich zur Gemeinde fördert auch der Kanton Bern den Ersatz von Ölheizungen und Elektroheizungen mit mindestens CHF 4'500.00 pro Anlage. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern
 

Sanierung und Neubauten

Zusätzlich zur Gemeinde fördert auch der Kanton Bern energetische (Teil-)Sanierungen. Zudem werden für besonders energieeffizienten Neubauten Beiträge ausgerichtet. Entsprechende Fördergesuche müssen vor Ausführung der Arbeiten beantragt werden. Förderbeiträge Kanton Bern

Ausführliche Beratung zu Sanierungen, Energieeffizienz und erneuerbarer Energie sowie eine ak-tuelle Übersicht zu Fördergeldern bieten zudem folgende Seiten:
www.dasgebaeudeprogramm.ch
www.baufördergelder.ch
www.energiefranken.ch

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