Steigende Energiepreise, Unsichere Stromversorgung, Energiewende – energiebezogene Themen betreffen uns alle ganz direkt. Hier erfahren Sie, wie sich die Gemeinde Münsingen für eine nachhaltige Energiezukunft einsetzt.
Die Gemeinde Münsingen engagiert sich als Energiestadt bereits seit 1998 für Energieeffizienz und einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Als Energiestadt Gold nimmt sie schweizweit eine führende Position ein (Ranking Energiestädte).
Dies dank der zahlreichen, durch die Gemeinde selbst realisierten und unterstützten Projekte sowie dank dem starken Engagement lokaler Firmen sowie der Münsinger Bürgerinnen und Bürger. Eine Übersicht der wichtigsten umgesetzten Massnahmen finden Sie im Schlussbericht zur letzten Rezertifizierung 2023.
Merkblatt Energiestadt Münsingen
Münsingen wird Energiestadt
als erste Gemeinde im Kanton Bern
Trägerverein Energiestadt
Realisierung des Kunstwerks «Sonnensegel»
Verein Sonnensegel
Münsingen wird Energiestadt Gold
ebenfalls als erste Gemeinde im Kanton Bern
3. Erfolgreiche Rezertifizierung als Energiestadt Gold
Münsingen erreicht schweizweit den vierten Platz
Zertifikat
Schlussbericht
Laudation von Herrn Regierungsrat Christoph Ammann
Abschluss aktueller Rezertifizierungs-Zyklus
Konsequente Ausrichtung auf Netto Null
Als Energiestadt Gold integriert die Gemeinde Münsingen ihre energiepolitischen Ziele und Massnahmen konsequente in die bestehenden strategischen Instrumente:
Im Leitbild Energie bekennt sich die Gemeinde zum Netto-Null-Ziel von Bund und Kanton. Sie legt darin u.a. konkrete Absenkpfade für den Treibhausgasausstoss, den Energie- und Stromverbrauch sowie Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien fest.
Das energiepolitische Massnahmenprogramm fasst die geplanten Massnahmen für den aktuellen Rezertifizierungs-Zyklus zusammen.
Weitere strategische Gemeindedokumente mit energierelevanten Festlegungen:
Richtplan Energie
Gemeindebaureglement
Gebäude- und Materialstandard
Elektromobilitätskonzept
Die Gemeinde Münsingen unterhält ein eigenes, kommunales Förderprogramm.
Gefördert werden:
Für einen ersten Überblick über unser Förderprogramm schauen Sie am besten in unseren Flyer:
Bezüglich der Details zu den Förderbedingungen berücksichtigen Sie bitte unsere Ausführungsbestimmungen.
Hier finden Sie unser Gesuchsformular.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. Auszahlungen erfolgen nur, solange das vom Gemeinderat genehmigte Budget von CHF 250‘000.– ausreicht und längstens bis zum 31. Dezember 2026 (Eingangsdatum des Gesuchs).
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Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen an die Abteilung: Bau, Planung, Umwelt
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