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Umwelt
Umwelt

Energie

Steigende Energiepreise, Unsichere Stromversorgung, Energiewende – energiebezogene Themen betreffen uns alle ganz direkt. Hier erfahren Sie, wie sich die Gemeinde Münsingen für eine nachhaltige Energiezukunft einsetzt.

Energiestadt Gold
Ziele und Massnahmen
Förderprogramm Energiewende
Wer kann mir weiterhelfen?
Kontakt

Münsingen ist Energiestadt Gold

Die Gemeinde Münsingen engagiert sich als Energiestadt bereits seit 1998 für Energieeffizienz und einen Ausbau der erneuerbaren Energien. Als Energiestadt Gold nimmt sie schweizweit eine führende Position ein (Ranking Energiestädte).

Dies dank der zahlreichen, durch die Gemeinde selbst realisierten und unterstützten Projekte sowie dank dem starken Engagement lokaler Firmen sowie der Münsinger Bürgerinnen und Bürger. Eine Übersicht der wichtigsten umgesetzten Massnahmen finden Sie im Schlussbericht zur letzten Rezertifizierung 2023.

Merkblatt Energiestadt Münsingen

Ereignisse rund um die Energiestadt Münsingen

Energiepolitischer Ziele und Massnahmen

Als Energiestadt Gold integriert die Gemeinde Münsingen ihre energiepolitischen Ziele und Massnahmen konsequente in die bestehenden strategischen Instrumente:
Im Leitbild Energie bekennt sich die Gemeinde zum Netto-Null-Ziel von Bund und Kanton. Sie legt darin u.a. konkrete Absenkpfade für den Treibhausgasausstoss, den Energie- und Stromverbrauch sowie Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien fest.

Das energiepolitische Massnahmenprogramm fasst die geplanten Massnahmen für den aktuellen Rezertifizierungs-Zyklus zusammen.
Weitere strategische Gemeindedokumente mit energierelevanten Festlegungen:
Richtplan Energie
Gemeindebaureglement
Gebäude- und Materialstandard
Elektromobilitätskonzept

Förderprogramm Energiewende

Die Gemeinde Münsingen unterhält – ergänzend zum Förderprogramm des Kantons – ein eigenes, kommunales Förderprogramm für den Bereich der energetischen Effizienz und Sanierung von Gebäuden. Gefördert werden:

Eine Beratung durch die öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland fördern wir bis zu einem Betrag von CHF 500.– Sie können ganz einfach direkt einen Beratungstermin mit der Energieberatung abmachen (Tel. 031 370 14 44). Die Verrechnung der Kosten an die Gemeinde erfolgt automatisch.

Die Förderbedingungen der weiteren Kategorien richten sich nach den Förderbedingungen des Kantons Bern. Sie können einen Förderbeitrag von uns erwarten, wenn Sie ein Fördergesuch an den Kanton einreichen und dieses bewilligt wird. Bedingung für die Auszahlung der Gemeinde-Beiträge ist das Vorliegen einer Auszahlungsbestätigung des Kantons. Bitte reichen Sie uns ein Antragsformular mit den entsprechenden Beilagen ein.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. Auszahlungen erfolgen nur, solange das vom Gemeinderat genehmigte Budget von CHF 250‘000.– ausreicht und längsten bis zum 15. März 2025 (Eingangsdatum des Gesuchs).

Bezüglich der Details zu den Förderbedingungen berücksichtigen Sie bitte unsere Ausführungsbestimmungen.

Wer kann mir weiterhelfen?

Bedürfnis:


Zuständigkeit:

Fragen zu konkreten Bauvorhaben
(Heizungsersatz, Bauvorschriften, Solaranlagen)


Abteilung Bau

Allgemeine Fragen rund ums Thema Energie (Fördergelder, Gebäudezustand,
Gebäudesanierung, Energiespartips)


Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland

• Anschluss Ihrer Heizung an das Fernwärmenetz
• Ladestationen für Elektroautos
• PV-Eigenverbrauchsgemeinschaften



InfraWerkeMünsingen

Kontakt

Sie haben Fragen rund um das Thema Umwelt?
Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anregungen an die Abteilung: Bau, Planung, Umwelt

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