30.01.2025
Infolge Ablauf der Amtsdauer sind die Gemeindebehörden auf 1. Januar 2026 neu zu bestellen. Auf Sonntag, 18. Mai 2025, wird deshalb eine Urnenwahl angeordnet.
Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) ist zu wählen:
Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 21. März 2025, 16.00 Uhr, im Original bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit einzureichen. Jeder Wahlvorschlag ist mindestens von zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die gleiche Person kann nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidiums findet am 15. Juni 2025 statt. Er gilt als Fortsetzung des ersten Wahlgangs.
Gemeinderat Münsingen