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Gesellschaft
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Gemeindeabstimmung vom 13.06.2021

05.05.2021

Teilrevision der Gemeindeordnung

Zusammen mit der eidgenössischen Abstimmung am 13.06.2021 findet eine Gemeindeabstimmung statt:

  • Teilrevision der Gemeindeordnung per 01.01.2022 (Art. 50 und Art. 52a)


Der Entwurf der Gemeindeordnung sowie der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung liegt während 30 Tagen vor der Abstimmung bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen, während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Ebenfalls können die Unterlagen unter www.muensingen.ch eingesehen werden.

Abstimmungsmaterial
Die Botschaft zur Abstimmungsvorlage, Stimmzettel und Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Material für eidgenössische Abstimmung zugestellt. Nicht erhaltenes oder verloren gegangenes Stimmmaterial kann bis Freitag, 11.06.2021, 16.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.

Abstimmungslokale, Urnenöffnungszeiten

Es wird auf das Zustell- und Antwortkuvert für Abstimmungen und Wahlen verwiesen.

Beschwerden
Beschwerden sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Abstimmungstermin schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen.

Gemeinderat Münsingen

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