12.08.2021
Gemeindeurnenwahl vom 28. November 2021
Infolge Ablauf der Amtsdauer sind die Gemeindebehörden auf 1. Januar 2022 neu zu bestellen. Auf Sonntag, 28. November 2021, wird deshalb eine Urnenwahl angeordnet.
Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) sind zu wählen:
Jede Partei und Gruppierung, welche Anspruch auf Zuteilung von Mandaten erheben will, reicht ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 01.10.2021, 16.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales und Sicherheit ein. Die Wahlvorschläge sind entsprechend ihrer Herkunft (politische Partei oder Gruppierung) deutlich zu bezeichnen.
Es dürfen nur Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind und sich mit der Kandidatur einverstanden erklärt haben. Eine Person darf für die Wahl derselben Behörde oder desselben Amtes nur auf einem einzigen Wahlvorschlag aufgeführt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Die gleiche Person kann nicht mehr als einen Wahlvorschlag für denselben Wahlgang unterzeichnen.
Allfällige Listenverbindungen sind der Abteilung Präsidiales und Sicherheit ebenfalls bis Freitag, 01.10.2021, 16.00 Uhr, einzureichen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) verwiesen.
Gemeinderat Münsingen