03.08.2018
Markierung von sieben weissen Parkfeldern auf dem Allmendweg
Die Infrastrukturkommission Münsingen verfügt gestützt auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 die folgende Verkehrsmassnahme:
Markierung von sieben weissen Parkfeldern auf dem Allmendweg
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen erhoben werden. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel in deutscher Sprache abzufassen, muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.
Gemeinde Münsingen
Abteilung Bau
Fachbereich Verkehr