11.05.2017
Umzonung Parzelle Nr. 3353, Sägegasse mit Änderung der UeO "Schlossmatten" sowie des Baureglements und des Zonenplans - öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die oben erwähnte Planung zur Mitwirkungsauflage.
Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt auf der Parzelle 3353 westlich des bestehenden erhaltenswerten Bauernhauses einen Neubau zu realisieren. Die Parzelle ist Teil der UeO ZPP F "Schlossmatte" vom 17.09.1993. Die UeO lässt die beabsichtigte Bebauung nicht im gesamten geplanten Umfang zu. Aus diesem Grund soll die Parzelle Nr. 3353 aus der bestehenden UeO "Schlossmatte" entlassen, die ZPP entsprechend reduziert und in die Mischzone M3 umgezont werden. Zur Sicherung der baulichen Qualität wurde ein Richtprojekt erarbeitet. Die Umzonung eröffnet die Möglichkeit das Siedlungsgebiet mit einer qualitätsvollen Überbauung sowie einer sorgfältigen Aussenraumgestaltung im Sinne einer massvollen inneren Verdichtung weiter zu entwickeln.
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Auflage- und Eingabefrist: Donnerstag, 11. Mai 2017 bis Montag, 12. Juni 2017
Die Auflagedokumente können während den Öffnungszeiten bei der Bauabteilung, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen eingesehen oder untenstehend heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann jede Person schriftlich und begründet Vorschläge, Anregungen und Kritik anbringen. Diese wertet die Behörde aus und passt bei Bedarf die Planung an. Die Eingaben sind schriftlich an die Bauabteilung Münsingen mit dem Vermerk "Einzonung Parzelle 3353, Sägegasse", Thunstrasse 1, 3110 Münsingen zu richten.
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