05.11.2018
Genehmigung und Inkraftsetzung gemäss Art. 61 BauG
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 21.02.2018 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Schlossmatte» und die vom Gemeindeparlament am 29.05.2018 angenommenen Änderungen des Baureglements und des Zonenplans in Anwendung von Art. 61 Baugesetz (BauG) vom 09.06.1985 mit Datum
vom 24.10.2018 genehmigt.
Die oben erwähnte Planung tritt 30.10.2018 in Kraft. Die Unterlagen stehen bei der Abteilung Bau Münsingen, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Gemeinderat Münsingen