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Gesellschaft
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Sonderbetreuung von Kindern wird nach den Frühlingsferien weitergeführt

15.04.2020

Schülerinnen und Schüler werden in Notfällen durch die Schule betreut. Soweit möglich, sollten Eltern ihre schulpflichtigen Kinder selber betreuen. Dort, wo dies nicht möglich ist, springen allenfalls die Nachbarn, Verwandte etc. ein.

Für Familien, die keine eigene Lösung haben, stellt die Gemeinde über die beiden Schulzentren und die Tagesschulen ein alternatives Betreuungsangebot auf. Dies kann nur von Personen, die berufstätig sind, beansprucht werden.

Die Sonderbetreuung findet bis auf weiteres statt. Wer in einer Notlage ist, meldet den Betreuungsbedarf so rasch als möglich, resp. bis spätestens am Dienstag, 21.04.2020 um 12.00 Uhr bei der Abteilung Bildung an.

Wir sind erreichbar per Mail auf bildung@muensingen.ch oder per Telefon +41 31 724 52 40.

Für die Betreuung gelten folgende Bedingungen:
Merkblatt Sonderbetreuung


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