12.05.2023
Rechtskraft Bauentscheid
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) hat am 22. März 2023 die Beschwerde von BirdLife gegen die Baubewilligung zum Ersatzneubau der Schützenfahrbrücke abgewiesen. Die Einsprachefrist ist abgelaufen, der Entscheid wurde nicht angefochten. Mit Schreiben vom 5. Mai 2023 ist die Rechtskraft des Entscheides durch die BVD bestätigt worden, die neue Schützenfahrbrücke kann gebaut werden.
Die Projektleitung des Ersatzneubaus der Schützenfahrbrücke wird das Projekt nach dem langen Unterbruch wieder neu aufgleisen, alle Faktoren für einen nächstmöglichen Termin zum Baubeginn prüfen und die Bauvorbereitungen einleiten. Sobald klar ist wann mit dem Ersatzneubau der Brücke begonnen werden kann, werden wir weiter informieren.
Der Zustand der nunmehr 140- jährigen Brücke hat sich weiter verschlechtert. Dies hat ein Tauchereinsatz im Dezember 2022 leider bestätigt. Infolge des hohen Wasserstandes können in diesem Frühjahr keine Reparaturarbeiten am Brückenpfeiler erfolgen. Die Gemeinden Münsingen, Gerzensee und Belp als Eigentümerinnen der Brücke weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund des Zustandes der Brücke und der bestehenden Hochwassergefahr jederzeit mit einer kurzfristigen Gesamtsperrung der Schützenfahrbrücke zu rechnen ist. Die Bevölkerung wird dann darüber auf der Website und vor Ort informiert.
Kontaktperson: Thekla Huber, Ressort Infrastruktur
079 702 60 82 / thekla.huber@muensingen.ch