03.08.2018
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung d "Chutzenweg"
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Planungsakten liegen während 30 Tagen, vom 2. August 2018 bis 3. September 2018 bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Abteilung Bau schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Der Gemeinderat