Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Gesellschaft
Gesellschaft

Öffentliche Planauflage

03.08.2018

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung d "Chutzenweg"

Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Planungsakten liegen während 30 Tagen, vom 2. August 2018 bis 3. September 2018 bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Abteilung Bau schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen