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Gesellschaft
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Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

20.12.2018

Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreffend Rückbau Fussgängerbrücke Horn

Gemeinde: Münsingen

Gesuchstellerin: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG, Infrastruktur, Projekte, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten

Gegenstand: Die Fussgängerbrücke Horn wurde 1907 als genietete Stahlkonstruktion erstellt und befindet sich in einem schadhaften Zustand. Aufgrund der für 2019 geplanten Fahrbahnsanierung, welche eine Gleishebung bewirkt, wird das Lichtraumprofil bei der Brücke nicht mehr eingehalten. Sie wird deshalb abgerissen.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711).

Öffentliche Auflage: Die Planunterlagen können vom 7. Januar 2019 bis 5. Februar 2019 während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Münsingen, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen eingesehen werden.

Aussteckung: Das Bauvorhaben wird nicht ausgesteckt, da kein neues Bauwerk erstellt wird.

Einsprachen: Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.
Einsprachen müssen schriftlich und innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen I, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.

Bern, 20. Dezember 2018

Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern und Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, 3011 Bern

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