26.03.2020
Der Gemeinderat Münsingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 die oben erwähnte Änderung der Überbauungsordnung e „Dorfzentrum“ zur öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat beabsichtigt die Änderung der Überbauungsordnung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Bauverordnung vom 06.03.1985 zu beschliessen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19.03.2020 bis und mit 20.04.2020 bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 1. OG, 3110 Münsingen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG). Ohne Angabe des Vertreters der Einsprachegruppe, wird die zu oberst genannte Person als Ansprechspartner angenommen.
Münsingen 16.03.2020
Gemeinderat Münsingen
Überbauungsordnung e «Dorfzentrum» – Akten