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Gesellschaft
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Öffentliche Bekanntmachung

08.05.2020

Fristverlängerung auf fünf Jahre der Planungszone im Gebiet zwischen der Thunstrasse 11 – 15 und der Gartenstrasse 2 in der Mischzone Kern MK3

Der Gemeinderat von Münsingen hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet zwischen der Thunstrasse 11 – 15 und der Gartenstrasse 2 in der Mischzone Kern MK3, Grundstücke Münsingen Gbbl.-Nrn. 612, 844, 1271, 1311, 1383 und 3468 mit einer Planungszone zu belegen.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Überprüfung der zulässigen Art der Nutzung sowie des zulässigen Nutzungsmasses (baupolizeiliche Masse wie Grenz- und Gebäude-abstände, Geschossigkeit), insbesondere zur Wahrung eines ästhetisch ansprechenden Ortseinganges (Gestaltung und Einordnung), zur Sicherstellung einer verdichteten Bebauung sowie der Erschliessungsgrundätze bezweckt.

Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Da die Planungszone im Rahmen des Projekts „Münsingen 2030 – vorausschauend gestalten“ (Gesamtrevision der Ortsplanung) behandelt wird und in die neue baurechtliche Grundordnung überführt werden soll, wird die Frist nun gestützt auf Art. 62 Abs. 4 BauG, auf 5 Jahre verlängert.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 07. Mai 2020 bis 08. Juni 2020 bei der Abteilung Bau Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen, öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Fristverlängerung oder ihre Dauer seien nicht notwendig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen einzureichen.

Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist. Ohne Angabe des Vertreters der Einsprachegruppe, wird die zu Oberst genannte Person als Ansprechpartner angenommen.

Münsingen, 29.04.2020
Der Gemeinderat

Auflageakten Verlängerung Planungszone Thunstrasse

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