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Gesellschaft
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Teil-UeO «Kreuzweg/Belpbergstrasse » (ZPP P, Abschnitt P2/P3) mit Änderung GBR Art. 30

03.01.2019

Abschreibung - Öffentliche Bekanntmachung

Auf Antrag der Grundeigentümerschaft hat der Gemeinderat am 28.11.2018 die Abschreibung der Teil-UeO «Kreuzweg/Belpbergstrasse» (ZPP P, Abschnitt P2/P3) mit Änderung GBR Art. 30 beschlossen.
Durch diesen Beschluss macht die Gemeinde gemäss Art. 45 lit. d der Gemeindeverordnung
vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) bekannt, dass sie auf die Weiterverfolgung der öffentlich aufgelegten Vorschriften verzichtet.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger Konolfingen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Gemeinderat Münsingen

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